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Beschluss 2021/104

Personalverantwortung

Beschluss des Parteivorstandes vom 13. März 2021

Die Personalverantwortung im Parteivorstand üben die Parteivorsitzenden und in deren Auftrag der Bundesgeschäftsführer in Abstimmung mit dem Bundesschatzmeister aus. Über Neueinstellungen und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen entscheidet der Geschäftsführende Parteivorstand.