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Beschluss 2022/073

Solidarität mit Betroffenen und konsequentes Handeln gegen Sexismus, Grenzüberschreitungen und sexualisierte Gewalt

Beschluss des Parteivorstandes vom 20. April 2022

DIE LINKE knüpft an linksdemokratische Positionen und Traditionen aus der sozialistischen, sozialdemokratischen und kommunistischen Arbeiterbewegung sowie aus feministischen und anderen emanzipatorischen Bewegungen an. Wir beziehen uns auf politische Theorien der Frauenbewegung und des Feminismus, die die Kritik an allen Herrschaftsverhältnissen, die Frauen unterdrücken und benachteiligen, in den Mittelpunkt stellen und weltweit die Durchsetzung der Menschenrechte für die Frauen und die Abschaffung jedweder Diskriminierung aufgrund des Geschlechts fordern. (Erfurter Programm)

 

Wir bedauern die sexuellen Übergriffe in unserer Partei zutiefst und entschuldigen uns bei den Opfern. Es tut uns leid, dass wir nicht früher darauf reagiert haben. Wir stehen an der Seite der Opfer und werden transparente und vorbehaltlose Aufklärung organisieren und vorantreiben.

Sexismus in der Gesellschaft ist tief verankert. Auch wir als Partei sind nicht vor Sexismus, Gewalt, Beleidigungen und anderen Taten gefeit; ein Problem, das auch im Bewusstsein einiger unserer Genossinnen und Genossen und in Strukturen unserer Partei feststeckt. Wir wollen und müssen diese Haltungen und Strukturen verändern. Sexismus und sexistischen Alltagspraxen treten wir konsequent entgegen. Unsere Partei muss ein Raum sein, in dem sich Genossinnen und Genossen auf Basis von Vertrauen und gegenseitigem Respekt gegenübertreten können, ohne Angst, sexistisch behandelt, beleidigt oder gar mit Gewalt bedroht zu werden. Wir wollen, dass sich alle bei uns engagieren können. Uns ist hierbei bewusst,

  • dass eine solche Atmosphäre der ständigen Reflexion bedarf;
  • dass es klarer und transparenter Regelungen bedarf, die sicherstellen, dass Menschen in unserer Partei als Gleiche und Freie, auch in sexueller Hinsicht, behandelt werden;,
  • dass sich sowohl die Mitgliedschaft als auch Ansprüche an einen emanzipatorischen Umgang miteinander stetig wandeln.

Deshalb setzen wir uns stets für einen antisexistischen Umgang ein. Hierfür haben wir in der Partei eine ganze Reihe von Praxen und Vorgehensweisen bereits geschaffen, etwa Quotierungen, Frauenplena, Ansprechpartnerin in der Bundesgeschäftsstelle, Gleichstellungsberichte, auch politische Arbeitsschwerpunkte sowie in der politischen Bildung. Als Partei stellen wir anhand der aktuellen Veröffentlichungen aber auch fest, dass wir unsere innerparteilichen Strukturen zur Aufarbeitung von Fällen von Sexismus dringend verbessern und die antisexistische Arbeit erweitern müssen.

Der Parteivorstand hat im Oktober 2021 eine Vertrauensgruppe aus seiner Mitte eingerichtet. Die Vertrauensgruppe hat sich der Realität gestellt, mit Betroffenen gesprochen, sich mit Vertreter*innen des Jugendverbandes solid zu den dortigen Erfahrungen und Beschlusslagen ausgetauscht und dabei feststellen müssen, dass sie an Grenzen stößt, die durch Satzung und Geschäftsordnung gesetzt werden.

Für uns heißt Vorgehen gegen sexistisches Verhalten nicht einfach “Ausschluss aus linken Zusammenhängen”. Ergebnis eines solchen Verhaltens kann zwar sein, dass es zu einem Ausschluss aus unserer Partei führt, weil es mit den Zielen und Grundsätzen unserer Partei unvereinbar ist. Es ist aber keine “Ersatzstrafe”: Sexuelle Nötigung ist ein Offizialdelikt, und “Nein heißt Nein” ist ein zentraler Gedanke, der nicht nur Konsens in der LINKEN ist, sondern als Delikt nicht einverständlichen sexuellen Verhaltens unter gesellschaftlicher Ächtung steht. Uns allen ist jedoch bewusst, dass es zB bei sexuellen Übergriffen oft nicht möglich ist, überhaupt vor Gericht zu gehen. Dies hat vielfältige Gründe, auf die wir an diesem Punkt nicht im Detail eingehen können, die weitreichend bekannt sein sollten.

Die einzige Handhabe, die die Partei derzeit hat, ist das Ausschlussverfahren. Dieses ist zwingend im Parteiengesetz sehr streng geregelt. Es kann nur greifen, wenn Betroffene vorsätzlich gegen Grundsätze der Partei verstoßen und dieser dadurch ein schwerer Schaden entsteht. In den o.g. Fällen wird deshalb etwas kurzfristig und vorläufig Handhabbares benötigt, um Vorwürfen nachzugehen, Betroffene zu unterstützen und zu schützen sowie zu mutmaßlichen Täter*innen Distanz zu wahren. Satzung und Geschäftsordnung müssen in Zukunft mehr hergeben.

Deshalb werden wir für den nächsten Bundesparteitag einen eigenen Antragsberatungsblock zu dem Themenfeld einplanen und schlagen schon jetzt die folgende Handlungsstrategie vor:

 

1. Prävention

Prävention ist nur möglich, wenn wir uns vergegenwärtigen, dass Sexismus und sexualisierte Gewalt strukturelle Probleme sind, die alle Teile der Gesellschaft betreffen und somit keinen Halt vor linken Räumen machen. Daher kann es natürlich auch in unseren Parteistrukturen durch Genossinnen und Genossen zu sexistischen Aussagen, Verhaltensweisen oder auch Belästigung und Gewalt kommen. In solchen Fällen ist es notwendig, sich mit den Themen auseinanderzusetzen, das Bewusstsein aller Genoss*innen dahingehend zu sensibilisieren und Bildungs- und Aufklärungsarbeit zu leisten. Es ist für linke Organisationen, auch für unsere Partei, eine besondere Aufgabe, Gesellschaftsveränderung immer auch als Selbstveränderung zu begreifen. Wir wollen, dass immer mehr Menschen, Genoss*innen wie Freund*innen und Bürger*innen, antisexistisch handeln.

Einen Anfang machten wir hier bereits mit Gründung der Vertrauensgruppe des Parteivorstandes. Ziel muss sein, auf der Ebene der Landes- und Kreisverbände ebenfalls Vertrauensgruppen zu gründen bzw. Ansprechpersonen zu benennen und Schulungen anzubieten. In einigen Landesverbänden sind diese Prozesse bereits in Gang.

Die Vertrauensgruppen bzw. -personen sind innerparteilich in geeigneter Art und Weise bekannt zu machen. Sie sind regelmäßig durch die Vorstände neu zu berufen.

Als Parteivorstand regen wir auch an, dass sich alle Beschäftigungsorte der LINKEN selbst verpflichten, ebenfalls solche Vertrauensstellen einzurichten. Hier kommen zu den Machtachsen von Geschlecht und Alter/Erfahrung noch berufliche Stellung und ggf. Abhängigkeit hinzu. Auch das wollen wir vertieft reflektieren.

 

2. Sichere Räume

Betroffene von Sexismus, Grenzüberschreitungen und sexualisierter Gewalt haben unsere Solidarität - nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch in unserer Partei. In der Partei müssen jederzeit auf Wunsch von Mitgliedern Räume geschaffen werden, in denen über Sexismus und diskriminierendes Verhalten gesprochen werden kann, etwa in eigenen Plena, geschützten Sprechräumen oder durch die Möglichkeit, sich in geschütztem Rahmen gegenüber Vorständen über solche Ereignisse zu äußern. Die Vorstände sind verpflichtet, dies nach Zustimmung durch die Betroffenen, auf der folgenden Gremiensitzung zu thematisieren.

 

3. Qualifizierte Unterstützung

Es ist für uns wichtig, dass wir mit Betroffenen solidarisch und emphatisch umgehen. Wir wollen mit ihnen gemeinsam klären, wie sie unterstützt werden können.Uns ist bewusst, dass Vertrauenspersonen bzw. -gruppen schnell an fachliche Grenzen stoßen: in psychologischer, therapeutischer, rechtlicher Hinsicht. Hierzu beschließen wir heute die Einrichtung einer unabhängigen Beratungsstruktur, die aus erfahrenen Frauen aus feministischer Anti-Gewaltarbeit und Betroffenenunterstützung sowie erfahrenen Anwältinnen besteht. Sie soll die weitere Aufklärung der bekannt gewordenen Fälle mit betreuen, Anlaufstelle für künftige Betroffene sein und Vorschläge für den Umgang erarbeiten.

  • Die Mitglieder der Vertrauensgruppe sind ausschließlich für die Unterstützung der Opfer und Betroffenen da.
  • Die Mitglieder der Vertrauensgruppe werden auf der Homepage der Partei mit einer Kontaktmöglichkeit genannt, damit sie auch einzeln tätig werden können und Opfer selbst entscheiden können, wem sie sich anvertrauen.
  • Die Mitglieder der Vertrauensgruppe sind niemandem Rechenschaftsplicht, keinen anderen Mitgliedern der Gruppe oder Parteigremien.

 

Auf Bundesebene wird ein Unterstützer*innen-Pool aufgebaut, mit Genoss*innen und ggf. Externen, die professionell und qualifiziert helfen können. Die Vertrauensgruppen bzw. -personen  können so nach einem Gespräch mit Betroffenen sofort an die richtige Stelle verweisen, wenn gewünscht. Der Pool soll Ansprechpersonen enthalten, die u.a. rechtlich und therapeutisch beraten können (zB Anwält*innen, Psycholog*innen etc.). Natürlich unterliegen alle Unterstützenden einer Schweigepflicht. Für Betroffene sind alle Unterstützungsangebote selbstverständlich kostenlos.

 

4. Schutz der Betroffenen

Es ist unser klares Ziel: Betroffene dürfen nicht aus unserer Partei verdrängt werden. Sollte es zu Anschuldigungen oder Hinweisen von Gewalt oder sexueller Belästigung kommen, stellen die Ansprechpersonen/Vertrauensgruppen sicher, dass zum Schutz der Betroffenen kein unerwünschter Kontakt zwischen der betroffenen Person und der beschuldigten Person stattfinden muss. Dies kann einen temporären Ausschluss von Sitzungen, Aktionen und Veranstaltungen beinhalten, bis der Fall aufgeklärt ist. Voraussetzung hierfür ist, dass durch die jeweilige Vertrauensgruppe/-person ein entsprechender Antrag gestellt und ein weiterführendes Verfahren eingeleitet werden.

 

5. Untersuchung

Wenn es zu Anschuldigungen oder Hinweisen auf Gewalt oder sexuelle Belästigung kommt, müssen diese von den zuständigen Vertrauensgruppen/-personen aufgenommen und ggf. an die Schiedskommissionen werden. Wenn nötig, können externe Personen hinzugezogen werden, dies geschieht allerdings nur in Absprache mit der betroffenen Person, es sei denn, es handelt sich um ein strafrechtlich relevantes Offizialdelikt. In diesem Fall darf nicht der Anschein der Vertuschung bzw. des “unter der Decke Haltens” erweckt werden. Solche strafrechtlich schwerwiegenden Verdachtsfälle müssen immer Gegenstand von offiziellen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren werden. 

Eine Prüfung durch neutrale Personen/ Strukturen soll voreingenommene und vorschnelle Bewertungen und Entscheidungen verhindern.

Im Rahmen der Untersuchung sollten Gespräche mit beiden Seiten geführt werden, um allen die Möglichkeit zu geben, sich zu äußern und die Situation möglichst gut aufzuklären. Dabei wird keine Agenda verfolgt, sondern unabhängig, neutral und transparent vorgegangen.

Wichtig ist dabei dennoch, dass es auf keinen Fall zu einer Täter/Opfer-Umkehr kommen darf.

Die Untersuchung selbst findet in der jeweiligen Schiedskommission statt – diese haben dann, aufgrund der Maßnahmen in Punkt 6, einen größeren Handlungsspielraum.

 

6. Konsequenzen

Alle involvierten Personen, egal ob betroffen oder beschuldigt, müssen zu jedem Zeitpunkt mit Respekt behandelt werden. Der Schutz der betroffenen Personen ist jederzeit zu gewährleisten.

Es wird von öffentlichen Auseinandersetzungen zum Schutz der Betroffenen abgesehen.

Deshalb sondieren wir Instrumente, die konsequentes und gleichzeitig auf Vorfälle konkret abgestimmtes Handeln bei Verstößen ermöglichen.

Wir wollen Satzung, Geschäftsordnung und Bundesschiedsordnung so ändern, dass auch unterhalb des Ausschlusses und auch vor einem langwierigen schiedsgerichtlichen Verfahren die Möglichkeit besteht, Genossinnen und Genossen, die sich sexistisch verhalten, andere Genossinnen und Genossen beleidigen oder mit strafrechtlich relevantem Verhalten überziehen, Parteiordnungsmaßnahmen einzuleiten und vorläufige Parteiordnungsmaßnahmen zu ergreifen. Diese können sein:

  • Entbindung von Ämtern in der Partei
  • Verpflichtung, sich einem Votum der Gliederung zu stellen
  • Kein aktives oder passives Wahlrecht innerhalb der Partei für X Monate
  • befristeter Ausschluss von bestimmten Sitzungen in zeitlicher und regionaler Hinsicht
  • befristeter Entzug des Rederechts.