Wahl der Geschlechtsoptionen für Mitglieder
Beschluss des Parteivorstandes vom 11. April 2021
Bei der Zuordnung der Mitglieder zu »weiblich«, »männlich« oder »divers« wird die Selbstaussage des jeweiligen Mitglieds überall dort berücksichtigt, wo es nicht um satzungs- oder wahlrechtsrelevante Vorgänge geht (z.B. bei der Anrede). Dafür sind die nötigen Voraussetzungen in der Mitgliederverwaltung zu schaffen.