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Beschluss 2024/087

Bedingungsloses Grundeinkommen

Beschluss des Parteivorstandes vom 7. Juli 2024

Aufgrund eines positiven Mitgliederentscheides nimmt die Partei Die Linke die Forderung nach einem emanzipatorischen Bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) in ihre politische Programmatik auf. Das Grundsatzprogramm („Erfurter Programm“) wird dazu im Abschnitt 4.1 („Wie wollen wir leben? Gute Arbeit, soziale Sicherheit und Gerechtigkeit“) nach dem Abschnitt zur Kindergrundsicherung auf S. 44 der gedruckten Fassung von 2012[1] („DIE LINKE streitet […] vor Ausgrenzung und Diskriminierung schützt.“) um folgende Passage ergänzt:

Die Linke fordert darüber hinaus einen Paradigmenwechsel: Das emanzipatorische Bedingungslose Grundeinkommen (folgend: BGE) für mehr soziale Sicherheit und Selbstbestimmung. Das BGE ist ein armutsfestes Einkommen für alle Menschen, das ohne Bedürftigkeitsprüfung, Zwang zur Arbeit und andere Gegenleistungen in existenz- und teilhabesichernder Höhe individuell garantiert ist. Das BGE bildet eine zusätzliche Säule neben den gesetzlichen Umlagesystemen der Sozialversicherungen. Wir wollen die öffentliche Daseinsvorsorge bedarfsgerecht ausbauen und ausfinanzieren. Die Finanzierung von BGE und öffentlicher Daseinsvorsorge erfolgt durch eine Umverteilung des gesellschaftlichen Reichtums von Oben nach Unten. Das BGE ersetzt die bis dahin bestehenden Grund- und Mindestsicherungssysteme. Es ist im Kontext der Demokratisierung von Wirtschaft und Arbeit wirksam und für uns elementarer Bestandteil eines echten sozial-ökologischen Umbaus. Verbunden mit einem Recht auf Teilhabe am Erwerbsleben, einem Mindestlohn, Mietendeckel, kostenfreiem ÖPNV und einer kostenlosen Teilhabe am öffentlichen Bildungssystem soll es dazu beitragen, Kapitalmacht zurückzudrängen und die Demokratisierung aller Lebensbereiche hin zu einem Demokratischen Sozialismus voranzutreiben.

Im Gegenzug wird die bisherige Passage zum BGE auf S. 44 der gedruckten Fassung von 2012 („Teile der LINKEN […] wollen wir weiterführen.“) gestrichen.

Über die Aufnahme der Passage in das Grundsatzprogramm entscheidet der Bundesparteitag in Halle vom 18.-20.10.2024. Zur inhaltlichen Vorbereitung der Parteitagsentscheidung werden digitale Delegiertenberatungen im Zeitraum August bis September durchgeführt.