Bereitstellung von Mitteln aus dem Zentralen Wahlkampffonds für den Landesverband Thüringen
Beschluss des Parteivorstandes vom 17. Februar 2024
- Der Parteivorstand nimmt zur Kenntnis, dass der Bundesfinanzrat in seiner Sitzung am 3. Februar 2024 der Bereitstellung von Mitteln aus dem Zentralen Wahlkampffonds in Höhe von 900.000,00 Euro zur Finanzierung des Landtagswahlkampfes 2024 zugestimmt hat.
- Der Parteivorstand bestätigt gemäß § 6 der Bundesfinanzordnung die Bereitstellung von 900.000,00 Euro aus dem Zentralen Wahlkampffonds für den Landesverband Thüringen.