Bewerbungsverfahren Feministische Kommission
Beschluss des Parteivorstandes vom 9. Oktober 2022
Der Parteivorstand beschließt das folgende Verfahren für die Besetzung der Feministischen Kommission.
Die Feministische Kommission wird als Arbeitsgremium definiert. Sie erarbeitet verbindliche Leitfäden/Protokolle für Fälle von Sexismus, sexualisierter Belästigung und Gewalt in ihren verschiedenen Formen. Diese Protokolle sollen spätestens in einem Jahr durch einen Parteitag beschlossen werden.
Die 13 internen Mitglieder der Kommission werden im Zuge eines Bewerbungsverfahrens von den drei für Feminismus und Queer zuständigen Parteivorstandsmitglieder entlang der im PV-Beschluss 2022/ 249 festgelegten Kriterien (aus)gewählt und im Anschluss durch den gesamten Parteivorstand auf seiner nächsten Sitzung (November 2022) berufen.
Zu Beginn des Bewerbungsverfahrens sollen alle Landesvorsitzenden sowie die Landesgeschäftsführer*innen nach Ideen für geeigneten Kandidat*innen für die Kommission gefragt werden. Ebenfalls werden zudem die BAG Lisa, die BAG Queer und die Feministische Vernetzung nach Kandidat*innen gefragt.
Die sieben externen Mitglieder der Kommission beziehungsweise die sie stellenden Strukturen/ Organisationen werden durch die drei für Feminismus und Queer zuständigen Parteivorstandsmitglieder entlang der im PV-Beschluss 2022/ 249 festgelegten Kriterien angefragt und im Anschluss durch den Parteivorstand auf der nächsten Sitzung (November 2022) berufen.