Einberufung Bundesausschuss
Beschluss des Parteivorstands
Gemäß Bundessatzung §23 (3) beschließt der Parteivorstand eine Beratung des Bundesausschusses. Hierfür schlägt er den 18. April von 18 bis 20 Uhr mit folgenden Tagesordnungspunkten vor.
Behandlung des Finanzplanes 2023 des Parteivorstandes gemäß §21 (3) b
Behandlung des Vorschlages des Parteivorstandes zu einer zentralen Kampagne der LINKEN gemäß §21 (3) e
Das Präsidium des Bundesausschusses ist gebeten, gemäß § 23 (4) die Beratung des Bundesausschusses auf Grundlage dieses Beschlusses einzuberufen.