Ergänzungen Geschäftsordnung
Beschluss des Parteivorstandes vom 10. September 2022
1. Der Parteivorstand beschließt für jeweils mindestens ein halbes Jahr einen Beratungsplan. Der Beratungsplan wird im Internet veröffentlicht. Der Beratungsplan kann nur mit Mehrheit der gewählten Vorstandsmitglieder aufgrund dringlicher politischer Notwendigkeiten geändert werden.
Für die Sitzungen des Parteivorstandes gilt folgende Rahmen-Tagesordnung:
Feststellung der Beschlussfähigkeit, Beschlussfassung über die Tagesordnung und den Zeitplan, Beschlusskontrolle.
Verständigung zur aktuell-politischen Situation; Verabschiedung aktueller Erklärungen.
Beratung von politischen Schwerpunktthemen.
Beschlussfassung zu weiteren Vorlagen.
Informationen und Sonstiges.
Auf Antrag von mindestens 6 Mitgliedern des Parteivorstandes muss zeitnah, spätestens innerhalb der üblichen Einladungsfrist, eine Vorstandsberatung einberufen werden. Abstimmungen im schriftlichen Umlaufverfahren sind im Ausnahmefall möglich, wenn der Geschäftsführende Parteivorstand darüber beschließt.
2. Die Beratungen des Parteivorstandes werden von den Parteivorsitzenden und dem Bundesgeschäftsführer oder einem anderen Mitglied des Geschäftsführenden Parteivorstandes geleitet.
3. (1) Zu Beratungen des Parteivorstandes werden neben den vom Parteitag gewählten Mitgliedern des Parteivorstandes auch die gemäß § 19 Abs. 3 der Bundessatzung dem Parteivorstand mit beratender Stimme angehörenden Mitglieder eingeladen:
der/die Vorsitzende/n der Bundestagsfraktion DIE LINKE;
der/die Leiter/in der Delegation der Partei in der Fraktion der GUE/NGL im Europäischen Parlament;
zwei Vertreter/innen des Präsidiums des Bundesausschusses
ein/e Vertreter/in des Sprecher*innenrates des Jugendverbandes Linksjugend ['solid].
3. (2) Als ständige Gäste werden eingeladen:
die Landesvorsitzenden / Landessprecher*innen (jeweils eine*r pro Land);
die Vertreter*innen der LINKEN im Vorstand der Europäischen Linkspartei;
der/die Vorsitzende der Bundesschiedskommission;
der/die Vorsitzende der Bundesfinanzrevisionskommission;
ein/e Vertreterin des Vorstandes des Studierendenverbandes Die Linke.SDS;
der/die Leiter/in der Bundesgeschäftsstelle;
der/die persönliche Mitarbeiter*innen der Vorsitzenden;
der/die Pressesprecher*in;
der/die Vorsitzende des Ältestenrates;
die Bereichsleiter*innen der Bundesgeschäftsstelle;
ein*e Vertreter*in der Fraktionsvorsitzenden-Konferenz;
ein*e Vertreter*in des Gesamtbetriebsrates.