Finanzplan 2023
Beschluss des geschäftsführenden Parteivorstandes
Der vorgelegte Finanzplanentwurf des Parteivorstandes für das Jahr 2023 wird bestätigt.
Der vom Parteivorstand bestätigte Finanzplan für das Jahr 2023 ist durch den Bundesschatzmeister an den Bundesausschuss zur Bestätigung einzureichen.
Nach Beschlussfassung wird der Finanzplan im Internet veröffentlicht.
Verantwortlich: Bundesschatzmeister