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2023/464

Öffentlicher Auftrag der Sparkassen

Beschluss der Parteivorstandsberatung vom 8. Juli 2023   

Sparkassen müssen öffentlichen Auftrag erfüllen

Sparkassen sind selbstständige Wirtschaftsunternehmen in kommunaler Trägerschaft. Sie sind dem Gemeinwohl verpflichtet und haben den öffentlichen Auftrag, die angemessene und ausreichende Versorgung insbesondere der wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreise und des Mittelstandes, der Wirtschaft und der öffentlichen Hand mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen auch in der Fläche sicherzustellen. Sie unterstützen damit die Aufgabenerfüllung der Kommunen im wirtschaftlichen, regionalpolitischen, sozialen und kulturellen Bereich. Für DIE LINKE sind Sparkassen Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge woraus sich klare öffentliche Aufgaben ableiten lassen.

 

Zur Erfüllung dieser Aufgaben setzen wir uns dafür ein, dass

  • DIE LINKE auf allen Ebenen, insbesondere in den Landtagen und Kommunalvertretungen durch Änderungen in den Sparkassengesetzen und die Mitwirkung in Sparkassengremien darauf hinwirkt, den öffentlichen Auftrag sozialer und versorgungssicherer zu gestalten und die Gemeinwohlorientierung zu stärken
  • ein bedarfsgerechtes Netz an Sparkassenfilialen aufrechterhalten wird
  • Geld- und Überweisungsautomaten in jedem Siedlungskern ab 2000 Einwohner:innen zu installieren sind
  • wirtschaftlich notwendige Erhöhungen von Kontogebühren erst ab einem Netto-Einkommen von 2500 Euro erhoben werden dürfen
  • jede Sparkasse ein gebührenfreies Sozialkonto für Geringverdiener:innen und Transferleistungsbezieher:innen einzuführt
  • auch wohnungslose Menschen schnell und unkompliziert ein Konto eröffnen können
  • auch geflüchtete Menschen schnell und unkompliziert ein Konto eröffnen können
  • gezielt Frauen für die Mitarbeit in den Sparkassengremien angesprochen und gewonnen werden

 

Unsere Vertreter:innen in Sparkassengremien werden aufgefordert, sich in Zusammenarbeit mit den LINKEN Kreistagsfraktionen für die oben genannten Punkte einzusetzen.