Satzungsänderungsantrag Antragsverfahren
Beschluss des Parteivorstandes vom 17. August 2024
Der Parteivorstand reicht dem Parteitag folgenden Satzungsänderungsantrag ein:
§17 (6) Anträge, welche von Landes-, und Kreis- und Ortsverbänden, bundesweiten Zusammenschlüssen, Organen der Partei, Kommissionen des Parteitages oder mindestens von 25 Delegierten gestellt werden, sind durch den Parteitag zu behandeln oder an den Parteivorstand bzw. den Bundessauschuss zu überweisen.
Ändern in:
§17 (6) Anträge, welche von Organen der Partei, Kommissionen des Parteitages, bundesweiten Zusammenschlüssen oder mindestens von 1/500 der Mitglieder der Partei gestellt werden, sind durch den Parteitag zu behandeln oder an den Parteivorstand bzw. den Bundesausschuss zu überweisen.