Satzungsänderungsantrag Geschlechtsidentität
Beschluss des Parteivorstandes vom 17. August 2024
Der Parteivorstand reicht dem Parteitag folgenden Satzungsänderungsantrag ein:
§10(1) Satz 5 ff. Für die geschlechtsspezifischen Regelungen der Partei ist die hinterlegte Geschlechtsidentität im Mitgliederprogramm maßgeblich. Jedes Mitglied kann seinen Eintrag auf Wunsch ändern lassen. Eine Änderung wird sechs Wochen nach schriftlicher Mitteilung an den Bundesverband wirksam.
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§10(1) Satz 5 ff. Für die geschlechtsspezifischen Regelungen der Partei ist die hinterlegte Geschlechtsidentität im Mitgliederprogramm maßgeblich. Jedes Mitglied kann seinen Eintrag auf Wunsch ändern lassen. Eine Änderung wird sechs Wochen nach schriftlicher Mitteilung an seinen Landesverband wirksam