Satzungsänderungsantrag Wahlordnung
Beschluss des Parteivorstandes vom 17. August 2024
Der Parteivorstand reicht dem Parteitag folgenden Satzungsänderungsantrag ein:
Die Wahlordnung § 13 (2) Satz 2 „Es durch die Wahlleiterin bzw. den Wahlleiter und zwei weiteren Mitglieder der Wahlkommission zu unterzeichnen.“ Ersetzt durch: „Es ist durch mindestens zwei Mitglieder der Wahlkommission zu unterzeichnen.“
Begründung:
Die Regelung mit den 3 Unterschriften führt regelmäßig zu einem erhöhten Arbeits- und Abstimmungsaufwand. Die Praxis in der Partei mit dem 4-Augenprinzip hat sich bewährt und kann dementsprechend auch bei der Wahlprotokollausfertigung Anwendung finden.