Umgang mit Mandatsträger*innen
Beschluss der Parteivorstandsberatung vom 11. Oktober 2023
- Mandatsträger*innen der LINKEN (gemäß §6 Bundessatzung), die aus der Partei oder einer ihrer Fraktionen austreten, haben ihr Mandat niederzulegen, damit die von der LINKEN demokratisch gewählten Nachrückende das Mandat für die Partei wahrnehmen kann und der Wille der Wähler*innen weiterhin in den Parlamenten repräsentiert ist.
Wird das Mandat nicht niedergelegt, bleibt die Pflicht zur Zahlung der Mandatsabgabe gemäß §6 (3 d) bestehen. Dies ist notfalls auch zivilrechtlich einzuklagen.