Vorgehen nach dem Mitgliederentscheid zum Bedingungslosen Grundeinkommen
Beschluss des Parteivorstands vom 12.11.2022
Wortlaut des Mitgliederentscheides
„Die Partei DIE LINKE nimmt ein emanzipatorisches bedingungsloses Grundeinkommen, wie es beispielsweise die BAG Grundeinkommen in und bei der Partei DIE LINKE vorschlägt, in ihre politische Programmatik auf. Sie lehnt neoliberale Grundeinkommensmodelle ab. Dazu wird der Parteivorstand aufgefordert, dem Bundesparteitag bis spätestens ein Jahr nach Abschluss dieses Mitgliederentscheides eine entsprechende Änderung des Parteiprogramms zur Einarbeitung eines linken bedingungslosen Grundeinkommenskonzeptes vorzuschlagen. Nach positiver Entscheidung des Parteitages soll der Parteivorstand auch in den Entwurf des Wahlprogrammes zur nächstfolgenden Bundestagswahl die Forderung nach einem linken bedingungslosen Grundeinkommen aufnehmen.“
Die weiteren Schritte ergeben sich aus dem Mitgliederentscheid:
1. Es wird ein Konzept in Form eines PV-Antrags an den Parteitag formuliert. Für die Vorbereitung des Antrags wird eine AG im Parteivorstandes gebildet Personen sind im Dezember im PV zu benennen. Sie können externe Expert*innen sowie Vertreter*innen von BAGn beratend zu Sitzungen hinzuziehen.
2. An den Entwurf können Änderungsanträge gestellt werden. Um die Diskussion in der Partei produktiv zu gestalten, sollten die Formulierung der Kriterien, Konzeptentwicklung und Antragsverhandlung von Debattenformaten in der Partei begleitet werden.
3. Der Parteitag kann in gewohnter Weise das Konzept eines BGE verändern, annehmen oder ablehnen.
4. Sollte das Konzept angenommen werden, wird die Forderung auch in den Entwurf des BTWP25 aufgenommen. Wie bei anderen Forderungen des Grundsatzprogramms auch wird hier zu klären sein, in welchem Verhältnis kurzfristige und längerfristige Forderungen im Wahlprogramm abgebildet werden. Diese Fragen wären ggf. auf dem Bundesparteitag 2024, im Rahmen des Leitantrages / Wahlprogramms zu klären.
1. Definition von Kriterien
Der Beschlusstext des Mitgliederentscheids stellt Anforderungen an die Ausgestaltung des Konzepts für ein BGE: Es soll emanzipatorisch und links sein. Neoliberale Modelle des Grundeinkommens sollen davon klar unterschieden – und abgelehnt – werden. Zu beachten ist auch die Bündnisfähigkeit mit Gewerkschaften und sozialen Bewegungen.
In einem ersten Schritt werden die Ansprüche an ein emanzipatorisches, linkes Konzept definiert und näher bestimmt, was neoliberale Konzepte des BGE ausmacht. Das könnte z.B. sein: Wir wollen sicherstellen, dass das linke BGE nicht genutzt werden kann, um Ansprüche aus den Sozialversicherungen abzusenken oder als Lohnsubventionierung für die Unternehmen zu dienen. Ein emanzipatorisches BGE sollte ein Baustein sein in den linken Konzepten zur Umverteilung von oben nach unten, von den Profiten zu den Löhnen und von privat zu öffentlich.
Die Diskussion um die Kriterien soll als Ansprüche an unsere Konzepte von sozialer Sicherheit und gesellschaftlicher Veränderung geführt werden und in die Partei hineinwirken. Das kann dazu dienen, gemeinsame Ansprüche linker Politik zu stärken (und z.T. entstandene Risse zu glätten).
2. Konzeptentwicklung für den PV
Wenn das BGE auf dem Parteitag im November 23 entschieden werden soll, verläuft die Beschlussfassung parallel zum Europa-Wahlprogramm. Ein erster Entwurf sollte im Frühjahr im Parteivorstand diskutiert werden. Zum Februar PV wird ein erster Zwischenbericht vorgelegt/ eingereicht.
Der Beschlussentwurf für das Konzept wird knapp formuliert: Der eigentliche Beschlusstext soll nicht länger als eine Drittel Seite sein. Er fügt sich von der Textsorte in die Formulierungen des Erfurter Programms ein, das eher größere Linien ziehen.
Das Konzept wird hinterlegt mit Berechnungen zu Kosten für die öffentlichen Haushalte und wie sie gegenfinanziert werden (Einbezug in unsere Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) und mit fachlichen Einschätzungen zu möglichen Umsetzungsschritten. Diese Untersetzungen wären ggf. Vorbereitung für konkretere Formulierungen im BTWP25. Spätestens hier muss auch das Verhältnis zu den anderen (sozialpolitischen) Forderungen bestimmt werden und Voraussetzungen für die Einführung eines BGE genannt werden. Die Befürworter des BGE schreiben: „Dennoch müssen wir uns bewusst sein, dass es noch weitere gesellschaftliche Veränderungen braucht, bevor unser BGE eingeführt werden kann und auch zur gewünschten Wirkung kommen kann. [...] Das BGE ergänzt unsere politische Programmatik und ist keineswegs ein Ersatz für das bisher Ausgearbeitete.“
3. Organisatorische Absicherung
Die Konzeptentwicklung zum BGE liegt zeitlich parallel zur Erarbeitung des Europawahlprogramms. Eine Begleitung des BGE-Prozesses muss personell zusätzlich abgesichert werden.