Zweiter Finanzplanentwurf des Parteivorstandes für das Jahr 2024
Beschluss des Parteivorstandes vom 16. März 2024
- Der vorgelegte Finanzplanentwurf des Parteivorstandes für das Jahr 2024 wird vorbehaltlich der endgültigen Festsetzung der staatlichen Mittel und der Ergebnisse der Tarifverhandlungen bestätigt.
- Der vom Parteivorstand bestätigte Finanzplan für das Jahr 2024 ist durch den Bundesschatzmeister an den Bundesausschuss zur Bestätigung einzureichen.
- Nach Beschlussfassung wird der Finanzplan im Internet veröffentlicht.