Beschluss- und Festlegungsprotokolle
Laut Geschäftsordnung wird über die Sitzungen des Parteivorstandes in Verantwortung des Bundesgeschäftsführers ein Beschluss- und Festlegungsprotokoll geführt. Nach Ablauf der Einspruchsfrist wird das Protokoll an dieser Stelle veröffentlicht.