Bereitstellung von Mitteln aus dem Zentralen Wahlkampffonds für den Landesverband Hamburg zur Finanzierung des Bürgerschaftswahlkampfes 2025
Beschluss des Parteivorstandes vom 10. November 2024
Der Parteivorstand nimmt zur Kenntnis, dass der Bundesfinanzrat in seiner Sitzung am 13. Oktober 2024 der Bereitstellung von Mitteln aus dem Zentralen Wahlkampffonds in Höhe von 270.000,00 Euro zur Finanzierung des Bürgerschaftswahlkampfes 2025 zugestimmt hat.
Der Parteivorstand bestätigt gemäß § 6 der Bundesfinanzordnung die Bereitstellung von 270.000,00 Euro aus dem Zentralen Wahlkampffonds für den Landesverband Hamburg.