Einberufung der 3. Tagung des 9. Parteitages der Partei Die Linke
Beschluss des Parteivorstandes vom 8. Dezember 2024
Der Parteivorstand beruft mit Beschluss vom 8. Dezember 2024 die 3. Tagung des 9. Parteitages der Partei Die Linke für den 9.-10. Mai 2025 (Freitag-Samstag) nach Chemnitz ein. Tagungsort ist die Messe Chemnitz (Am Messeplatz 1 09116 Chemnitz).
- Der Parteivorstand schlägt für die 3. Tagung des 9. Parteitages folgende vorläufige Tagesordnung vor:
1. Konstituierung und Eröffnung der 3. Tagung des 9. Parteitages der Partei Die Linke
2. Auswertung der Bundestagswahl
3. Berichte
4. Wahl der Bundesschiedskommission und Wahl der Bundefinanzrevisionskommission
5. Beratung und Entscheidung von sonstigen Anträgen
- Das Frauenplenum und das Migrantische Plenum der 3. Tagung des 9. Parteitages wird für ein noch zu bestimmendes Zeitfenster von jeweils 1,5h vorgeschlagen. Die Einberufung mit Vorschlag zur Tagesordnung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
- Gemäß §17(5) Bundessatzung ist der Antragsschluss für die 3. Tagung des 9. Parteitages am 28. März 2025. Antragsschluss laut Geschäftsordnung für Änderungsanträge zu eingereichten Anträgen ist am 23. April 2025. Die Anträge sind an die Antragskommission des Parteitages zu richten. Die Einreichung von Anträgen und Änderungsanträgen erfolgt digital über die Webseite des Parteitages in OpenSlides. In Ausnahmefällen können Anträge auch an folgende Adresse eingereicht werden:
Die Linke Bundesgeschäftsstelle
Antragskommission des Parteitages
Kleine Alexanderstraße 28
10178 Berlin
Telefax: (030) 24 009 310
antragskommission@die-linke.de
- Die Bewerber*innen für die Bundesschiedskommission und die Bundesfinanzrevisionskommission können bis zum 20. April 2025 für das Antragsheft 3 einen Text (max. 2.000 Zeichen, einschließlich Leerzeichen) und ein Foto einreichen an:
kandidaturen@die-linke.de
Der Beschluss des Parteivorstandes zur Einberufung der 3. Tagung des 9. Parteitages wird den Delegierten und den weiteren Teilnehmenden mit beratender Stimme an die gemeldete E-Mailadresse übermittelt. Für die Übermittlung an nachgewählte Delegierte und Ersatzdelegierte ist nach die jeweilige Landesgeschäftsstelle zuständig.