Hauptamtliche Ausübung von Parteiämtern
Beschluss des Parteivorstandes vom 9. November 2024
Die Parteivorsitzenden, der Bundesschatzmeister und der Bundesgeschäftsführer erhalten eine Vergütung für ihre Hauptamtliche Tätigkeit gemäß §33 (2) der Bundessatzung. (Grundlage der Vergütung ist der Beschluss des Bundesausschusses vom 5. Februar 2012). Urlaubs- und Weihnachtsgeld wird analog zum Tarifvertrag für die Beschäftigten der Partei Die Linke gezahlt.
Es wird ein entsprechender Dienstvertrag mit den Vorsitzenden, dem Bundesschatzmeister und dem Bundesgeschäftsführer für die Dauer ihrer aktiven Amtszeit abgeschlossen.
Dem Bundesauschuss wird dieser Beschluss gemäß §33 (2) Satz 2 zur Bestätigung vorgelegt.