Personalverantwortung
Beschluss des Parteivorstandes vom 9. November 2024
Die Personalverantwortung im Parteivorstand üben die Parteivorsitzenden und in deren Auftrag der Bundesgeschäftsführer in Abstimmung mit dem Bundesschatzmeister aus. Über Neueinstellungen und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen entscheidet der Geschäftsführende Parteivorstand.