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Beschluss 2024/203

Personalverantwortung

Beschluss des Parteivorstandes vom 9. November 2024

 

Die Personalverantwortung im Parteivorstand üben die Parteivorsitzenden und in deren Auftrag der Bundesgeschäftsführer in Abstimmung mit dem Bundesschatzmeister aus. Über Neueinstellungen und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen entscheidet der Geschäftsführende Parteivorstand.