Zusammenschlüsse
Innerparteiliche Zusammenschlüsse können durch die Mitglieder frei gebildet werden. Sie sind keine Gliederungen der Partei. Sie können sich einen Namen wählen, welcher ihr Selbstverständnis und ihre Zugehörigkeit zur Partei zum Ausdruck bringt. (Aus der Bundessatzung)
In der nachfolgenden Übersicht werden die bundesweiten Zusammenschlüsse genannt, die ihr Wirken dem Parteivorstand angezeigt haben und die Kriterien nach §7(2) Satz 1 Bundessatzung erfüllen.
* Weitere Zusammenschlüsse sind Arbeits- und Interessengemeinschaften, die nicht den Kriterien der Bundessatzung entsprechen bzw. über deren Anerkennung als bundesweiter Zusammenschluss noch nicht entschieden wurde.