Schutz vor Abbaggerung, Schulschließungen und Niedergang der Institutionen notwendig
Zum heutigen 10. Jahrestag der Verabschiedung des zweiten Sorben-Gesetzes durch den Sächsischen Landtag erklärt der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Ethnische Minderheiten Heiko Kosel:
Zehn Jahre, nachdem der Sächsische Landtag das nach 1948 zweite Sorben-Gesetz verabschiedet hat, ist es an der Zeit zu fragen, ob es denn all die Erwartungen des sorbischen Volkes erfüllt hat. Mit einem klaren Wort: Nein.
Das sorbische Schulnetz ist seitdem, begonnen mit der Schließung der Crostwitzer Mittelschule, weiter ausgedünnt worden und so insgesamt mit allen Nachfolgeauswirkungen gefährdet.
Was aber ist das für ein Gesetz, dass die wesentliche Aufgabe zum Schutz der Sprache eines kleinen Volkes nicht zu erfüllen vermag? Erst dieser Tage stellt die Domowina fest, dass die Fortschritte in den Bemühungen um die Rettung der sorbischen Sprache nicht zufrieden stellend seien. Die Rettung der Sprache beginnt - neben den Familien - vor allem in der Schule.
Das sorbische Siedlungsgebiet ist nach wie vor gefährdet, wie die geplante Abbaggerung sorbischer Dörfer in der Region Schleife belegt. Die Förderung der sorbischen Kultur und Sprache mittels der Stiftung für das sorbische Volk ist fast jedes Jahr ein Verhandlungsgegenstand, wo sie doch eine verlässliche Konstante der Politik sein sollte. Sorbische Einrichtungen sind aus finanziellen Gründen permanent gefährdet.
Das Gesetz zum Schutze des sorbischen Volkes war nach den politischen Veränderungen 1990 notwendig – und dass es einstimmig verabschiedet wurde, war ein löblicher Akt parlamentarischen Handelns. Es hätte aber besser sein können, wenn es damals dem zuerst vorgelegten Gesetzesvorschlag der PDS-Fraktion gefolgt wäre. Der sah unter anderem die Bestandsgarantie sorbischer Schulen vor.
Nach zehn Jahren sind die Probleme, die das sorbische Volk belasten, noch offensichtlicher. Und darum ist eine Novellierung des Gesetzes noch dringlicher.