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Vertreterinnen- und Vertreterversammlung

Einberufung der Vertreterinnen- und Vertreterversammlung (Bundesvertreterversammlung) der Partei DIE LINKE zur Europawahl 2019

1.       Der Parteivorstand beruft die Vertreterinnen- und Vertreterversammlung der Partei DIE LINKE zur Europawahl 2019 für den 23./24. Februar 2019 nach Bonn ein. Tagungsort ist das World Conference Center Bonn (WCCB), Platz der Vereinten Nationen 2, 53113 Bonn. Die Vertreter_innenversammlung beginnt am 23. Februar nach Abschluss der 2. Tagung des 6. Parteitags (gegen Mittag) und endet am 24. Februar um 17 Uhr.

2.       Der Parteivorstand schlägt für die Vertreterinnen- und Vertreterversammlung der Partei DIE LINKE zur Europawahl 2019 folgende Tagesordnung vor:

1.    Eröffnung und Konstituierung der Vertreterinnen- und Vertreterversammlung der Partei DIE LINKE zur Europawahl 2019.

2.    Einbringung des Personalvorschlages des Bundesausschusses zur Aufstellung der Bundesliste der Partei DIE LINKE zur Europawahl 2019.

3.    Wahl der Bundesliste der Partei DIE LINKE zur Europawahl 2019.

4.    Schlusswort.

3.       Die Wahlen auf der Vertreterinnen- und Vertreterversammlung erfolgen auf der Grundlage des Europawahlgesetzes der Bundesrepublik Deutschland (EuWG), der Bundessatzung und der Wahlordnung der Partei DIE LINKE. Überdies hat der Bundesausschuss am 23./24. Juni 2018 einen Beschluss gefasst über „Kriterien und Zeitplan zur Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl zum Europäischen Parlament im Jahr 2019“, der ebenfalls Anwendung findet.

4.       Die Bewerber_innen für die Europaliste können bis zum 7. Januar 2019 für das Antragsheft 2 einen Text (max. 2.000 Zeichen, einschließlich Leerzeichen) und ein Foto einreichen an:
DIE LINKE – Bundesgeschäftsstelle
Kleine Alexanderstraße 28
10178 Berlin
Telefax: (030) 24 009 310
kandidaturen@die-linke.de

5.       Die Veröffentlichung erfolgt im Internet unter www.die-linke.de, im Newsletter des Parteivorstandes und in den Delegiertenunterlagen zum Parteitag, die allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Gästen und Pressevertretern übergeben werden. Während des Parteitages werden Kandidaturen durch Aushang im Foyer des Tagungsgebäudes öffentlich gemacht.

6.       Entsprechend der Bundessatzung der Partei können Kandidaturen auch später angemeldet werden, in diesem Fall kann eine Veröffentlichung in den Delegiertenunterlagen nicht gewährleistet werden.

7.       Laut Bundessatzung der Partei DIE LINKE unterbreitet der Bundesausschuss der Partei der Vertreterinnen- und Vertreterversammlung einen Personalvorschlag zur Aufstellung der Bundesliste für die Wahlen zum Europäischen Parlament. Das Präsidium des Bundesausschusses hat dazu eine Tagung für den 17./18. November 2018 nach Berlin einberufen.

8.       Der Delegiertenschlüssel für die Vertreterinnen- und Vertreterversammlung wurde am 7. April 2018 vom Parteivorstand beschlossen. Der Beschluss des Parteivorstandes zur Einberufung der Vertreterinnen- und Vertreterversammlung der Partei DIE LINKE zur Europawahl 2019 wird den Vertreterinnen und Vertretern schriftlich übermittelt. Soweit diese noch nicht gewählt oder noch nicht gegenüber dem Parteivorstand gemeldet sind, geht die Nachricht an die delegierenden Gebietsverbände, die sie sofort nach den entsprechenden Wahlen weiterleiten sollen.

Vorschlag für die Geschäftsordnung der Vertreterinnen- und Vertreterversammlung am 23. und 24. Februar 2019

(1) Die Vertreterinnen- und Vertreterversammlung wählt als Arbeitsgremien im Block und, sofern nicht auf Befragen ein Widerspruch dagegen erhoben wird, in offener Abstimmung:

  • das Tagungspräsidium,
  • die Mandatsprüfungskommission,
  • die Wahlkommission,
  • die Antragskommission.

(2) Die Arbeit der Vertreterinnen- und Vertreterversammlung wird vom Tagungspräsidium geleitet. Das Tagungspräsidium bestimmt aus seiner Mitte die Tagungsleitung.

(3) Geschäftsordnung, Tagesordnung und Zeitplan werden zu Beginn der Vertreterinnen- und Vertreterversammlung in dieser Reihenfolge beschlossen.

(4) Die Vertreterinnen- und Vertreterversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der gewählten Vertreterinnen und Vertreter anwesend ist.

(5) Vertreterinnen und Vertreter mit beschließender Stimme haben Stimm- und Rederecht. Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit beratender Stimme haben die gleichen Rechte wie Vertreterinnen und Vertreter mit beschließender Stimme, ausgenommen das aktive Stimmrecht bei Wahlen und Abstimmungen

Gästen der Vertreterinnen- und Vertreterversammlung kann das Wort durch die Tagungsleitung erteilt werden. Entsprechende Anträge sind an das Tagungspräsidium zu richten. 

(6) Beschlüsse der Vertreterinnen- und Vertreterversammlung werden grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen (im Weiteren nur Mehrheit genannt) gefasst, sofern die Bundessatzung oder diese Geschäftsordnung nicht anderes vorschreiben. 

Stimmenthaltungen bleiben dabei unberücksichtigt. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Abstimmungen erfolgen durch Erheben der Stimmkarten.

Das Tagungspräsidium setzt zur Auszählung der Stimmen Zählerinnen und Zähler ein, die tätig werden, wenn kein eindeutiges Ergebnis von der Tagungsleitung ermittelt werden kann. 

(7) Die Tagungsleitung ruft die Tagesordnungspunkte und die dazugehörigen Anträge auf, leitet die Beschlussfassung, erteilt das Wort, kann Rednerinnen und Redner zur Sache rufen, muss ihnen das Redezeitende einmal vorankündigen und das Wort entziehen, wenn sie die Redezeit überschreiten oder vom aufgerufenen Thema abweichen. Über die Redezeiten beschließt die Vertreterinnen- und Vertreterversammlung am Beginn jedes Tagesordnungspunktes auf Vorschlag des Tagungspräsidiums.

(8) Die Tagungsleitung weist im Vorstellungsprozess jeder Bewerberin und jedem Bewerber ein Saalmikrofon zu, hinter dem sich diejenigen versammeln, die der- oder demjenigen Fragen stellen oder Wahlempfehlungen abgeben wollen. Wortmeldungen zu den Bewerberinnen und Bewerbern von den Saalmikrofonen werden abwechselnd und unter Beachtung des vereinbarten Zeitvolumens zugelassen. Ansonsten werden Anfragen in der Reihenfolge der Wortmeldungen unter Beachtung der Geschlechterquotierung und des vereinbarten Zeitvolumens zugelassen. 

Die Zurücknahme von Wortmeldungen führt zur Streichung von der Redeliste. Eine Zurücknahme von Wortmeldungen zugunsten anderer Rednerinnen oder Redner ist nicht möglich.

(9) Zu Redebeiträgen in der Aussprache kann die Tagungsleitung bis maximal drei Nachfragen von Delegierten und Teilnehmer/Inne/n mit beratender Stimme zulassen. Die Nachfragen an die Rednerin/den Redner sowie die Antworten sind kurz zu formulieren (max. je 1 Minute).

(10) Vertreterinnen und Vertreter können nach Abschluss von Debatten und Abstimmungen persönliche Erklärungen abgeben. Sie sind bei der Tagungsleitung anzumelden. Die Redezeit hierfür beträgt eine Minute.

(11)  Geschäftsordnungsanträge

a)     Geschäftsordnungsanträge betreffen den Ablauf der Vertreterinnen- und Vertreterversammlung. Dazu gehören insbesondere Anträge zur Tagesordnung und zum Zeitplan, zum Antrags- und Beratungsverfahren, zur Gewährung von Rederechten, zur Vertagung oder Streichung eines Tagesordnungspunktes, zur Beendigung oder zur Wiederaufnahme der Debatte bzw. zum Schließen oder zur Wiedereröffnung der Redeliste.

b)     Anträge zur Geschäftsordnung sind mündlich zu stellen und werden außerhalb der Liste der Rednerinnen und Redner sofort behandelt, soweit keine Abstimmung läuft.

c)     Anträge zur Geschäftsordnung können nur von der Vertreterinnen- und Vertretern, von Delegierten und Teilnehmer/innen mit beratender Stimme (§ 16 Abs. 12 Bundessatzung) und Mitgliedern von Arbeitsgremien der Vertreterinnen- und Vertreterversammlung gestellt werden.

d)     Anträge zur Beendigung der Debatte bzw. zum Schließen der Redeliste können nur von antragsberechtigten Personen gestellt werden, die zu diesem Tagesordnungspunkt noch nicht gesprochen haben.

 

e)     Vor der Abstimmung sind jeweils eine Gegen- und eine Fürrede zuzulassen.

(12) Die Abstimmung wird durch die Tagungsleitung geleitet, wobei zunächst die Stimmen "für" den Antrag, dann "gegen" den Antrag und abschließend die Stimmenthaltungen abzurufen sind. 

(13) Für die Dokumentation wird von der Vertreterinnen- und Vertreterversammlung ein Tonbandmitschnitt erstellt und archiviert. Das Beschluss- und das Wahlprotokoll der Vertreterinnen- und Vertreterversammlung ist schriftlich auszufertigen. Die Beschlüsse der Vertreterinnen- und Vertreterversammlung sind innerhalb von vier Wochen zu veröffentlichen.