Hitzefrei: LINKE für Klimaanpassung im Arbeitsrecht
Jörg Schindler, Bundesgeschäftsführer der Partei DIE LINKE, erklärt:
Wer einmal bei 30° im Büro gesessen hat, um dort konzentriert und effektiv zu arbeiten, weiß, was für eine Belastung die Hitze bedeutet. Wer einmal bei 30° in der prallen Sonne körperlich arbeiten musste, weiß das umso mehr. Hitze beeinträchtigt die Leistungsfähigkeit, sie belastet aber auch den Körper und kann zu gesundheitlichen Problemen führen. Hitze muss beim Arbeitsschutz genauso ernst genommen werden wie die Qualität des Bildschirms, des Stuhls, das Recht auf Pausen.
Es ist die Aufgabe des Arbeitgebers, für zumutbare Arbeitsbedingungen zu sorgen, und es ist überfällig, dass dabei die Temperaturen angemessen berücksichtigt werden. Was die Arbeitsstättenverordnung dazu bis jetzt anbietet, ist eine Ansammlung wachsweicher Soll-Bestimmungen, die die Beschäftigten kaum schützen und die Arbeitgeberseite kaum in die Pflicht nehmen.
Nun waren, als diese Verordnungen geschrieben wurden, Temperaturen oberhalb von 26° in Deutschland noch viel seltener als heute. Wir bekommen die Folgen des Klimawandelns aber immer deutlicher zu spüren. Starkregen, Stürme und eben auch Hitzesommer werden häufiger. Und weil alle Klimaschutzmaßnahmen nur darauf abzielen, die weitere Erwärmung zu begrenzen, nicht den Klimawandel zurückzudrehen, wird das auch langfristig so bleiben. Es ist höchste Zeit, das Arbeitsrecht an die Klimaverhältnisse anzupassen.
Entscheidend ist die tatsächliche Temperatur am Arbeitsplatz, nach Einsatz aller vorhandenen Schutzmechanismen wie Beschattung und Klimaanlagen. Das wollen wir in der Arbeitsstättenverordnung festschreiben.