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Nicole Gohlke

Hochschulen frei vom Einfluss der Rüstungsindustrie

An den Hochschulen wachsen die ethischen Bedenken von Studierendem, Personal und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern gegen die Forschung für neue Kriegstechnologien. Mit einer Zivilklausel will DIE LINKE das Militär aus den Hochschulen heraushalten. Von den anderen Parteien gibt es dafür keine Unterstützung.

Wie auch schon in den vergangenen Jahren ist Deutschland unter den Spitzenreitern der weltweiten Waffenexporteure: Mit sieben Prozent der weltweiten Exporte landet Deutschland auf Platz 3, davor stehen nur die USA und Russland im Ranking. 

Dementsprechend ist die militärisch relevante Forschung auch an öffentlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen entwickelt. Laut den Antworten auf eine Kleine Anfrage der LINKEN erhielten in den vergangenen zehn Jahren mindestens 47 Hochschulen Forschungsaufträge aus dem Verteidigungsministerium, und Kooperationen der Hochschulen mit der Rüstungsindustrie, z.B. mit EADS, mit Eurocopter, mit Krauss-Maffei und Rheinmetall nehmen stetig zu. 

Dies bringt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Studierende in erhebliche ethische Schwierigkeiten. In den vergangenen Jahren ist darum an den Hochschulen eine neue Bewegung entstanden, die erfreulicherweise stetig wächst: Eine Bewegung gegen Rüstungsforschung und für Zivilklauseln, also für die Verpflichtung der Hochschulen auf friedliche und zivile Forschung und Lehre. Zwölf Hochschulen haben die Zivilklausel bereits direkt in ihre Statuten aufgenommen und an einigen weiteren laufen Initiativen. Das zeigt, dass immer mehr Studierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und Beschäftigten an den Hochschulen nicht an der Entwicklung militärischer Güter beteiligt sein wollen – darüber darf man sich freuen – gerade in Anbetracht der deutschen Geschichte. 

Im Sommer 2012 forderte die Linksfraktion in einem Antrag die Bundesregierung auf, sich gegen Rüstungsforschung an öffentlichen Hochschulen einzusetzen, indem sie auf Zivilklauseln in den Hochschulstatuten und Landeshochschulgesetzen hinwirkt. Im gleichen Zuge forderte DIE LINKE, die Regierung solle ihre eigene Vergabepraxis nach zivilen Kriterien ausrichten, ihre Geheimhaltungspraxis bei der Vergabe beenden und sich für die Offenlegung von Kooperationsverträgen zwischen Hochschulen und Privatunternehmen aussprechen. 

Nach Angaben der Bundesregierung finanzierte das Bundesministerium für Verteidigung (BMVg) in den vergangenen zehn Jahren Forschungen an mindestens 47 Hochschulen mit etwa acht Millionen Euro jährlich. Allerdings stehen die dazugehörigen Details unter Geheimschutz und dürfen nicht veröffentlicht werden. Die Bundesregierung sieht in der Veröffentlichung ihrer Vergabepraxis von Forschungsaufträgen an Hochschulen eine Bedrohung für die nationale Sicherheit. 

Von Transparenz und einer informierten Öffentlichkeit ist auch bei Kooperationen von Hochschulen mit Unternehmen keine Spur: Diese Verträge unterliegen fast immer der Geheimhaltung. Zur Rechtfertigung werden drohende Wettbewerbsnachteile geltend gemacht. Doch genau diese Transparenz wäre die notwendige Voraussetzung für eigene ethische Entscheidungen der beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. 

Im Bundestag stimmte die schwarz-gelbe Regierung gemeinsam mit Rot-Grün im März geschlossen gegen unseren Antrag. Auch auf Länderebene wiederholt sich dieses Abstimmungsverhalten.

DIE LINKE bleibt gemeinsam mit den Aktiven der Zivilklausel-Bewegung hartnäckig bei ihren Forderungen nach friedlicher und ziviler Ausrichtung von öffentlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

 

Zum Weiterlesen:

Themen A-Z: Zivilklausel http://www.linksfraktion.de/themen/zivilklausel/

Antrag „Keine Rüstungsforschung an öffentlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen - Forschung und Lehre für zivile Zwecke sicherstellen“: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/099/1709979.pdf

Beschlussempfehlung zum Antrag (Begründung der Ablehnung des Antrags von CDU, SPD, GRÜNE, FDP):  http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/128/1712800.pdf

Kleine Anfrage „Drittmittelzuwendung des Bundesministerium der Verteidigung an Hochschulen“:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/062/1706200.pdf

Rede (zu Protokoll) Nicole Gohlke vom 22.03.13 „Keine Rüstungsforschung an öffentlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen“ : http://www.linksfraktion.de/reden/keine-ruestungsforschung-oeffentlichen-hochschulen-forschungseinrichtungen-2013-03-22/

 

Weitere Termine:

Im Rahmen der Konferenz der JuristInnen gegen Atomwaffen (IALANA) "Quo vadis Nato- Herausforderungen für Demokratie und Recht ", Bremen, 26.-28.4. wird es eine Arbeitsgruppe zu Zivilklauseln am Sonntag, den 28.4. von 9:30h – 11:30h geben:

Militärforschung an Universitäten und öffentlichen Forschungseinrichtungen und das Recht

Moderation:

Prof. Ulrich Bartosch (VDW) und Reiner Braun

Rapporteur:

Dr. Sabine Stuth (Neue Richtervereinigung)

Kurzvorträge:

Dr. Sabine Jaberg (Dozentin an der Führungsakademie der Bundeswehr): „Wo verläuft die Grenze zwischen ‚ziviler’ und ‚militärischer’ Forschung?“

Dipl. Pol. Eric Töpfer: „Zivilmilitärische Sicherheitsforschung im Rahmen der Europäischen Sicherheitsforschungsprogramms“

Sören Böhrnsen (Arbeitskreis Zivilklausel, Universität Bremen): „Erfahrungen mit der Zivilklausel in Bremen und anderswo – Notwendige Folgerungen“

Prof. Gerhard Stuby (Universität Bremen):„Verfassungsrechtliche Rahmen und rechtliche Gestaltungs-

möglichkeiten“

Dr. Jürgen Lüthje (ehem. Präsident der Universität):„Verfassungsrechtliche Rahmen und rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten"

Das gesamte Programm der Konferenz mit Ort und genauen Zeitangaben:

http://ialana.de/files/pdf/veranstaltungen/13-Veranstaltungen/bremen%20programm_8_4.pdf