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Michael Schlecht

Tarifforderungen für Öffentlichen Dienst erfüllen

Von Michael Schlecht, MdB, wirtschaftspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE

Der Öffentliche Dienst ist unverzichtbar für eine soziale und solidarische Gesellschaft. Dies zeigt sich aktuell nicht nur in der Flüchtlingsfrage. Die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst verdienen Anerkennung, auch beim Lohn. DIE LINKE stellt sich deswegen hinter die Forderungen von ver.di für die Beschäftigen im öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen. Wir wollen, dass sie auf Punkt und Komma erfüllt werden.

Das fängt ja gut an. In der ersten Verhandlungsrunde für den Öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen legen die Arbeitgeber nicht nur kein Angebot vor, sie legen auch noch die Axt an die Zusatzversorgung. Die Antwort darauf können da nur erste Warnstreiks sein.

Schließlich sind die Forderungen von ver.di angesichts der Situation und den Herausforderungen im Öffentlichen Dienst absolut gerechtfertigt. Höhere Anforderungen an die Beschäftigten und die notwendige Nachwuchsgewinnung erfordern eine höhere Anerkennung bei Löhnen und Arbeitsbedingungen. Sechs Prozent Tariferhöhung, 100 Euro mehr für Auszubildende und PraktikantInnen, verbindliche Übernahmeregelung für Auszubildende und der Ausschluss sachgrundloser Befristungen sind nicht zu viel verlangt.

In vielen Verwaltungen, die direkt oder indirekt bei der Registrierung, Unterbringung oder Betreuung von Geflüchteten eingebunden sind, häufen sich Überstunden und steigt die Arbeitsverdichtung. Die Situation kann nicht verwundern, da diese neue gesellschaftliche Herausforderung auf oft seit Jahren stetig ausgedünnte Verwaltungen trifft. Seit Jahren wird seitens der Gewerkschaften gewarnt, dass der Öffentliche Dienst nicht weiter abgebaut werden darf. Qualitativ hochwertige öffentliche Dienstleistungen erfordern eine gute personelle Ausstattung und eben auch eine gute Bezahlung der Beschäftigten.

Kräftige Lohnsteigerungen sind auch aus Gründen der Verteilungsgerechtigkeit dringend notwendig. Während die Reallöhne 2015 gerade einmal wieder das Niveau des Jahres 2000 erreichten, sind die Gewinne deutlich gestiegen. Wäre der Anteil der Löhne am Volkseinkommen 2015 so hoch gewesen wie 2000, hätten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer allein im Jahr 2015 mehr als 80 Milliarden Euro mehr bekommen müssen. Die negative Verteilungsentwicklung schlägt sich auch im Öffentlichen Dienst nieder.

Seit dem Jahr 2000 wurde der verteilungsneutrale Spielraum nicht ausgeschöpft. Während die gesamtwirtschaftliche Produktivität und die Inflation um rund 42 Prozent gestiegen sind, wurden die Löhne der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst nur um rund 37 Prozent angehoben. Auch im Vergleich mit anderen Branchen ist der Öffentliche Dienst abgehängt. Rund zehn Prozentpunkte liegen die Lohnsteigerungen im Öffentlichen Dienst hinter denen beispielsweise der Industrie. Ohne eine mindestens am verteilungsneutralen Spielraum orientierte Lohnentwicklung ist der öffentliche Dienst als Arbeitgeber nicht mehr ausreichend attraktiv, insbesondere für den nötigen Nachwuchs. Gut ein Viertel der Beschäftigten im öffentlichen Dienst ist älter als 55 Jahre.

Steigende Löhne im öffentlichen Dienst können auch einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des privaten Konsums und damit der Binnennachfrage leisten. Die wirtschaftliche Entwicklung hängt momentan maßgeblich an der Binnennachfrage. Auch die Bundesregierung hofft, dass insbesondere der private Konsum die Wirtschaft am Laufen hält. Mit der Erfüllung der geforderten Tariferhöhung könnte sie dafür nun auch etwas tun.

Die Forderungen von ver.di kosten Bund und Kommunen etwa 6,3 Milliarden Euro. Angesichts eines Überschuss allein des Bundes von 12 Milliarden Euro in 2015 kann nicht behauptet werden, es ist kein Geld da. Gleichzeitig verzichtet der Staat darauf, Spitzenverdiener und Superreiche vernünftig zu besteuern. Vom fehlenden konsequenten Kampf gegen Steuerhinterziehung mal ganz zu schweigen. Klar ist aber auch, dass es bei nicht wenigen Kommunen große Löcher in den Haushalten gibt. Hier steht der Bund in der Pflicht endlich Gesetzesinitiativen auf dem Weg zu bringen, die die auskömmliche Finanzierung aller Kommunen sicherstellt.