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Strategie & Grundsatzfragen

Zukunft – für wen? Das Konjunkturpaket der Regierung

Hintergrundinformation des Bereichs Strategie & Grundsatzfragen

Die Bundesregierung hat das größte Paket von Wirtschaftshilfen und Konjunkturanreizen seit Bestehen der Bundesrepublik verabschiedet. Das Konjunkturprogramm setzt auf Anreize für Innovationen in der Auto- und Metall-Industrie, um Elektromobilität und Dekarbonisierung zu beschleunigen. Die Ko-Finanzierung von Kauf, Flottenaustausch, Antrieb (über Strompreissenkungen und Ladeinfrastruktur) soll darauf hinwirken, dass entsprechende Produktionskapazitäten aufgebaut werden. Forschungsförderung in großem Umfang entlastet die Unternehmen davon, ihre Gewinne für die eigene Innovation einzusetzen. Die Förderung ist eine Modernisierungs-Strategie der Industrie aus Steuermitteln, die auf die Struktur der Wirtschaft insgesamt keinen Einfluss nimmt: Es gibt keine systematische Förderung kollektiver, umweltfreundlicher Mobilität: Keine Maßnahmen zum Umstieg vom Flugzeug auf die Schiene für Fahrgäste oder Fracht – aber es werden Flugzeuge gefördert, die weniger Kerosin verbrauchen. Wer sich Bahnfahrten nicht leisten konnte, kann das auch nicht, wenn die Bahn tatsächlich die 2% Mehrwertsteuersenkung[1] von den Preisen abzieht. Das Eigenkapital der Bahn wird erhöht, aber es gibt keine billigeren Fahrpreise, Freifahrten oder Bahncard 50 für alle. Eine gesellschaftliche Steuerung, die klimaneutrale Wirtschaftszweige wie Gesundheit und Pflege, allgemein personennahe Dienstleitungen stärkt, ist nicht vorgesehen.


Das Paket verbindet Zuschüsse für den Umstieg der Industrie auf Elektro-Antriebe, Wasserstofftechnologie und Digitalisierung mit Steuersenkungen für Unternehmen. Auch die beschlossene Senkung der Mehrwertsteuer ist zuallererst ein Geschenk an die Unternehmen – die keineswegs gezwungen sind, die Preise entsprechend zu senken. Alle Umfragen sagen, dass die meisten Menschen keine größeren Anschaffungen in der Zeit der Krise planen, auch nicht, wenn es Kaufprämien gibt. Aus dieser Zurückhaltung sollen ihnen 3% Mehrwertsteuer-Senkung heraushelfen – für sechs Monate. Eltern bekommen einmalig 300 Euro. Alleinerziehende mit entsprechendem Einkommen können mehr Freibeträge bei der Steuer absetzen – viele müssen allerdings gar keine Steuern zahlen, weil sie direkt in der Armutsfalle sitzen: 36% der Alleinerziehenden beziehen Hartz IV (aber nur 9,4% der Gesamtbevölkerung). Sie können 300 Euro auf den Kopf hauen und das war’s.

Hätte man den Verbraucher*innen mehr Geld geben wollen, wären höhere Löhne das richtige Mittel gewesen: z.B. indem Zuschüsse für Unternehmen an Tariflöhne gebunden worden wären, durch die erleichterte Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen, durch einen Sonderfonds für die Aufstockung der Gehälter in der Pflege und durch Anhebung der Grundsicherung. Die Empfehlung der Mindestlohnkommission zur Höhe des Mindestlohns steht noch aus. Auch das wäre eine Chance, den Beschäftigten mehr Sicherheit zu geben und gleichzeitig die Nachfrage zu stärken. Höhere Löhne, mehr Personal in der Pflege, entschlossener Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs oder eine Anhebung von Arbeitslosengeld und Grundsicherung – das wären Maßnahmen, die längerfristig dafür gesorgt hätten, dass Menschen optimistisch die Zukunft geplant hätten. Die systemrelevanten Beschäftigten, die uns mit ihrem engagierten Einsatz und für schlechten Lohn durch die Krise gebracht haben, gehen wieder leer aus. 

Auch die Deckelung der Sozialversicherungsbeiträge auf 40 Prozent ist ein Geschenk zu allererst an die Unternehmen (und eine alte FDP-Forderung): Sie schützt die Unternehmen davor, die Kosten der sozialen Absicherung der Beschäftigten zu tragen. Die Nettoeinkommen der Beschäftigten würden geschützt durch eine höhere Tarifbindung, die gesetzliche Fortgeltung von Tarifverträgen bei Auslagerung von Unternehmensteilen – und durch einen deutlich höheren Mindestlohn. Doch von all dem findet sich im Konjunkturpaket der Regierung: nichts.

 

  1. Liquiditätshilfen

 

Die befristete Absenkung der Mehrwertsteuer ist mit 20 Milliarden Euro der größte Einzelposten im Konjunkturpaket. Die „Stärkung der Binnennachfrage“ wird als Ziel genannt. Ob sie diese Wirkung überhaupt erzielen kann, hängt davon ab, ob die Unternehmen die Steuersenkung als Preissenkung an die Kunden weitergeben. Eine kurzfristige Absenkung der Mehrwertsteuer hat am ehesten im hochpreisigen Bereich Auswirkungen auf die Preise. Dass der Mehrwertsteuersatz für Hotels in der Vergangenheit abgesenkt wurde, hatte beispielweise kaum Auswirkung auf die Preise. Diese Steuersenkung ist als staatlicher Zuschuss an die Unternehmen zu bewerten. Soweit es ihnen zur Umsatzsteigerung sinnvoll erscheint, können sie entscheiden die Preise zu senken. Daher wird die Absenkung auch als Ersatz für die im Vorfeld umstrittene Kaufprämie für Autos mit Verbrennungsmotoren oder im Preissegment über 40.000 Euro diskutiert. Oder sie nutzen die gesenkte Steuer bei gleichbleibenden Preisen zur Erhöhung ihrer Gewinnmargen. Wird die Steuer Anfang kommenden Jahres wieder auf das bisherige Niveau angehoben, ist zudem eine Preiserhöhung mit der Begründung der erhöhten Steuer möglich. Alternativ ist eine Debatte zu erwarten, die Mehrwertsteuer dauerhaft auf dem niedrigeren Satz zu belassen und damit die Steuereinnahmen des Staates dauerhaft zu senken. Die Mehrwertsteuer trägt ca. ein Drittel zum Steueraufkommen bei. Ein Ausgleich aus stärker progressiven Steuern wäre sinnvoll, aber unwahrscheinlich, da zunächst die (Teil-)Abschaffung des Solidaritätszuschlags ansteht. DIE LINKE hat sich stets gegen Erhöhungen der Mehrwertsteuer ausgesprochen. Eine (noch dazu: zeitlich begrenzte) Senkung der Steuer hat jedoch nicht denselben Effekt auf die Einkommen wie der Verzicht auf eine Erhöhung, da es einzig den Unternehmen überlassen ist, ob die Steuersenkung in Form von niedrigeren Preisen an die Verbraucher*innen weitergegeben wird. Sie ist deshalb kein wirksamer Weg zur Stärkung der Kaufkraft niedriger Einkommen.

Gleich der zweite Punkt des Paktes ist die als „Sozialgarantie 2021“ bezeichnete Deckelung der Sozialversicherungsbeiträge bei 40 Prozent. Krisenbedingt werden höhere Ausgaben der Sozialversicherung erwartet. Die fehlenden Beträge sollen aus Steuermitteln „jedenfalls bis zum Jahr 2021“ gedeckt werden. Das wird als „Schutz der Nettoeinkommen der Beschäftigten“ verkauft, schützt aber vor allem die Gewinne der Unternehmen vor höheren Sozialversicherungsbeiträgen: denn bei ihnen fallen sie besonders ins Gewicht, da sie für alle Beschäftigten zu zahlen sind. Die Beiträge sind die soziale Absicherung der Beschäftigten. Die Deckelung beinhaltet deswegen die Gefahr, dass in Zukunft Leistungen eingeschränkt werden – wegen „leerer Kassen“. Dies ist besonders relevant, da auch die zukünftige Finanzierung der Rentenversicherung noch offen ist.

An direkt so benannten Hilfen für Unternehmen enthält das Paket 13 Milliarden Euro für erleichterte Abschreibungen und Ausweitung des zulässigen steuerlichen Verlustrücktrags für 2020 und 2021 sowie die dauerhafte Verschiebung der Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer (= Mehrwertsteuer auf Importe). Die Gewerbesteuer soll dauerhaft stärker mindernd bei der Einkommensteuer angerechnet werden. Personengesellschaften können zudem künftig wählen, wie Kapitalgesellschaften besteuert zu werden, und sich so den für sie billigeren Steuersatz auswählen.

25 Milliarden Euro stehen für weitere Zuschüsse zu den Betriebskosten für kleine und mittlere Unternehmen (= mind. 10 bis max. 250 Beschäftigte) für Juni bis August bereit, deren Umsätze Corona-bedingt stark zurückgegangen sind. Gemeinnützige Organisationen wie Bildungsstätten sollen über 1 Milliarde zusätzlicher KfW-Kredite gestützt werden, die den Ländern zur Verfügung gestellt werden. Eine weitere Milliarde ist für Kultureinrichtungen vorgesehen.

 

  1. Arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Maßnahmen

 

Eltern bekommen einen Kinderbonus von 300 Euro pro Kind. Er wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Er wird allerdings mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet, so dass er höher Verdienenden nicht zugutekommt. Der Finanzbedarf dafür wird mit 4,3 Mrd. Euro veranschlagt. Die Sozialverbände kritisieren, dass eine gezielte Förderung von armutsgefährdeten Kindern an dieser Stelle sozialpolitisch weiterführender gewesen wäre.

Die vereinfachte Beantragung der Grundsicherung („Hartz IV“) soll bis zum 30. September 2020 verlängert werden. Eine Erhöhung der Regelsätze ist nicht vorgesehen. Auch die Regeln zur Vermögensprüfung werden nur zeitweise ausgesetzt, nicht verändert oder abgeschafft.

Der Zugang zum Kurzarbeitergeld soll über 12 Monate hinaus verlängert werden und dazu im September eine Regelung vorgelegt werden. Zum Schutz von Beschäftigten vor Erwerbslosigkeit ist dies zweifellos gut. Es ermöglicht allerdings den Unternehmen die Lohnkosten in Zeiten schwacher Auftragslage auf die Erwerbslosenversicherung abzuwälzen. Das hat sich z.B. bei BMW gezeigt: Die Löhne der Beschäftigten wurden wochenlang aus der Erwerbslosenversicherung bezahlt. An die Aktionär*innen schüttete das Unternehmen gleichzeitig 1,6 Milliarden Euro Dividenden aus. Die Kosten dafür werden durch die nun vereinbarte Deckelung der Sozialversicherungsbeiträge zusätzlich aus Steuermitteln aufgebracht – und damit faktisch die Gewinne der Aktionär*innen subventioniert.

Mit 500 Millionen Euro sollen zudem Ausbildungsplätze erhalten werden und der Abbruch von Ausbildungen durch die Betriebe verhindert werden. Dafür erhalten Betriebe Zuschüsse von 2.000 Euro pro Ausbildungsplatz, wenn sie in gleichem Umfang wie in den letzten drei Jahren Ausbildungsplätze anbieten. Unternehmen, die mehr Ausbildungsplätze als bisher anbieten, erhalten 3.000 Euro pro zusätzlichem Ausbildungsplatz. Kleine und mittlere Unternehmen (= mind. 10 bis max. 250 Beschäftigte) können Prämien beantragen, wenn sie begonnene Ausbildungen weiterführen und Azubis und Ausbilder nicht in Kurzarbeit schicken. Alternativ können sie ihre Azubis durch eine geförderte Auftragsausbildung fertig ausbilden lassen.

 

  1. Entlastung der Kommunen

 

Zur Entlastung der Kommunen sind 10 Milliarden Euro vorgesehen. Die CDU hat sich hier durchgesetzt mit der Übernahme von 75 Prozent der Kosten der Unterkunft für Hartz-IV-Beziehende und einem Ausgleich der entgangenen Gewerbesteuereinnahmen. Die SPD konnte sich mit der Forderung der Übernahme der kommunalen Altschulden durch den Bund nicht durchsetzen. Die strukturellen Probleme der Kommunen bleiben somit bestehen: Der kommunale Investitionsstau beträgt 138 Milliarden Euro.

Zum Ausgleich der Einnahmeausfälle des ÖPNV werden einmalig 2,5 Milliarden Euro bereitgestellt. Der Corona-bedingte Einnahmeausfall bei den Fahrscheinverkäufen wird allein für dieses Jahr vom Verband der Verkehrsunternehmen auf 5-7 Milliarden Euro geschätzt. Die bereitgestellten 2,5 Milliarden decken knapp die Hälfte dieser Ausfälle. Für den Ausbau des ÖPNV ist im Konjunkturpaket keinerlei Geld vorgesehen.

Umbauten und Erweiterungen von Kitas werden 2020 und 2021 mit insgesamt 1 Mrd. Euro gefördert. Investitionen in Ganztagsschulen und Ganztagsbetreuung in diesem Jahr und 2021 sollen die Länder zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Der Investitionsstau in Schulen wird auf 58 Mrd. Euro geschätzt. Die Regierung hat 2 Mrd. Euro Finanzbedarf eingeplant. Für Sportstätten gibt es zusätzlich 150 Mio. Euro. Für einzelne Klimaschutzprogramme des Bundes soll zudem der erforderliche kommunale Eigenanteil gesenkt werden.

 

  1. Zukunfts- und Investitionsprogramm

 

Im „Zukunftspaket“ sollen 50 Milliarden investiert werden. Im Fokus stehen dabei 1.) Ausbau der Elektromobilität, 2.) Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft und 3.) beschleunigte Digitalisierung von Wirtschaft, Verwaltung und öffentlichen Dienstleistungen. Zudem wird die unternehmensnahe Forschung mit 2,3 Mrd. Euro stärker gefördert und Beiträge von Unternehmen ggf. durch öffentliche Mittel ausgeglichen.

Im Verkehrsbereich soll der „Strukturwandel der Automobilindustrie begleitet und zukunftsfähige Wertschöpfungsketten aufgebaut werden“. Dazu wird der Verkauf von Elektro- und Hybridautos mit zusätzlichen 2,2 Mrd. Euro subventioniert. Für reine Verbrenner ist – über die gesenkte Mehrwertsteuer hinaus – keine Prämie vorgesehen. Zudem soll die KfZ-Steuer für Neufahrzeuge ab 2021 am CO2-Ausstoß orientiert sein und für Fahrzeuge über 95g CO2/km stufenweise angehoben werden. Die Befreiung von der KfZ-Steuer für E-Autos wird bis 2030 verlängert. Gefördert werden zudem Investitionen der Hersteller in neue Verfahren, Anlagen und Forschung & Entwicklung mit 2 Mrd. Euro. Für den Ausbau der Ladesäulen, Batteriezellfertigung gibt es weitere 2 Mrd. Euro. Weitere Mittel gibt es für die Flottenerneuerung bei Bussen, LKW und Handwerker-Fahrzeugen. Die damit beabsichtigte Abkehr vom Verbrennungsmotor ist prinzipiell zu begrüßen. Umweltpolitisch bleibt sie aber hinter den Erfordernissen zurück. Eine Abkehr von Fokus auf Individualverkehr ist nicht bezweckt.

Der DeutscheBahn werden zwar 5 Mrd. Euro zusätzliches Eigenkapital zur Verfügung gestellt. Eine Zweckbindung oder gar Verpflichtung auf eine sozialere und ökologischere Politik gibt es nicht. Jeweils eine 1 Milliarde gibt es für Modernisierungsinvestitionen in der Luftfahrt und Schifffahrt. Beim Luftverkehr soll die Umstellung der Flotten auf CO2-ärmere moderne Flugzeuge gefördert werden. Bei der Schifffahrt wird die Betankung mit Flüssiggas, Austausch von Schiffen, Schleusenmodernisierung und „digitale Testfelder“ gefördert. Auch hier geht es um die etwas CO2-sparsamere Fortführung der bestehenden Strukturen. Eine Reduzierung des Verkehrs ist hingegen nicht intendiert. Das würde einen Bruch mit der Logik der Unternehmen erfordern.

Der zügige Aufbau einer deutschen Wasserstoff-Wirtschaft ist der zweite Schwerpunkt des Investitionsprogramms. „Um den Einsatz dieser Technologien auch in Deutschland im Industriemaßstab zu demonstrieren, sollen bis 2030 industrielle Produktionsanlagen von bis zu 5 GW Gesamtleistung einschließlich der dafür erforderlichen Offshore-und Onshore-Energiegewinnung entstehen.“ Dafür die Befreiung der –stromintensiven – Wasserstoffproduktion von der EEG-Umlage vorgesehen. Das Wasserstofftankstellen-Netz soll ausgebaut werden, um den Einsatz in LKW zu fördern. Ebenso soll für Flugzeuge eine Kombination von Wasserstoff und Elektroantrieb gefördert werden. Eine verpflichtende Quote von Wasserstoff in Flugbenzin soll geprüft werden. Ebenso eine Nachfragequote nach per Wasserstoffreduktion hergestelltem Stahl und die Förderung von Wasserstoffanlagen nach dem Kraft-Wärme-Koppelungs-Gesetz. Die regulatorischen Grundlagen für den Aufbau der Wasserstoffwirtschaft sollen zügig gelegt werden. Zusätzlich sollen in afrikanischen Ländern „auf der Basis der oben beschriebenen Technologien „made in Germany“ große Produktionsanlagen aufgebaut werden“, um „Deutschlands Wasserstoffbedarf zu decken“. Insgesamt 9 Milliarden sind dafür eingeplant.

Um diese stromintensiven Umstellungen der Industrie zu fördern wird zudem die EEG-Umlage gesenkt durch einen Zuschuss aus Steuermitteln in Höhe von 11 Mrd. Euro. Im beschlossenen Konjunkturpaket ist diese Absenkung der EEG-Umlage gleich der dritte Punkt (nach der Mehrwertsteuersenkung und der Deckelung der Sozialversicherungsbeiträge), was seine Bedeutung deutlich macht. Denn günstige Strompreise sind Voraussetzung „für die Energiewende hin zu strom-und wasserstoffbasierten Technologien“. Eine Reduktion des Stromverbrauchs ist nicht vorgesehen, aber er soll möglichst CO2-neutral produziert werden. Deshalb wird der Ausbau erneuerbarer Energien gefördert, indem der Deckel auf Solarenergie-Ausbau abgeschafft wird und das Ausbau-Ziel für Offshore-Windkraft auf 20 GW angehoben wird. Sehr stromintensiv ist auch die dritte Säule des Investitionsprogramms: Digitalisierung beschleunigen. Geplante Investitionsmittel für Künstliche Intelligenz werden von 3 auf 5 Milliarden aufgestockt. „Aus diesen Mitteln sollen neben der Aufstockung bestehender Programme insbesondere zusätzliche Supercomputer in Deutschland angeschafft werden, um dem Bedarf an Rechenkapazität gerecht zu werden sowie die systematische digitale Bereitstellung von Daten bisher nicht zugänglicher Datenpools -gegebenenfalls in Echtzeit-für KI-Anwendungen ermöglicht werden.“ Zudem sollen „KI-Ökosysteme von internationaler Strahlkraft“ aufgebaut werden und so die Basis gelegt „für ein europäisches KI-Netzwerk und die Wettbewerbsfähigkeit von KI „Made in Europe“.“ Mit weiteren 2 Milliarden Euro soll das Ziel gefördert werden, „dass Deutschland in wesentlichen Bereichen der Quantentechnologien, insbesondere dem Quantencomputing, der Quantenkommunikation, der Quantensensorik und auch der Quantenkryptographie wirtschaftlich und technogisch an der Weltspitze konkurrenzfähig ist.“ Auch die Bundeswehr bekommt ein „Zentrum für Digitalisierungs- und Technologieforschung“. Deutschland solle weiter „bei den zukünftigen Kommunikationstechnologien 5G und perspektivisch 6G in der Weltspitze als Technologieanbieter eine führende Rolle einnehmen“, weshalb neue software-gestützte Netzwerk-Technologien mit weiteren 2 Mrd. Euro gefördert werden. Für ein flächendeckendes 5G-Netz bis 2025 wird mit weiteren 5 Milliarden Euro der Netzausbau dort staatlich bezahlt, wo er für die privaten Netzwerk-Betreiber nicht profitabel ist.

Selbst die 3 Milliarden Euro für das „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ sind nicht für mehr Pflegepersonal und bessere Versorgung vorgesehen, sondern für bessere digitale Infrastruktur der Krankenhäuser, Robotik und Telemedizin. Der Begriff „Pflege“ kommt im Programm nicht vor.

Das Investitionsprogramm zeigt den Willen zur Förderung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie. Da dies unter den aktuellen Bedingungen nicht mehr mit Verbrennungsmotoren zu erreichen ist, setzt die Regierung Anreize für den Umbau zu einer deutlich CO2-ärmeren Industriestruktur und Marktführerschaft deutscher Technologie im Bereich CO2-freier Wasserstoff, Elektromobilität und Digitalisierung. Dafür werden afrikanische Länder in strategischen Partnerschaften mit verplant. Zukünftige Einsätze der Bundeswehr zum Schutz „unserer Ressourcen“ können schon jetzt auf den Weltkarten eingetragen werden.

Ein wichtiger Teil einer Zukunftswirtschaft in der Gesellschaft wären die öffentliche Daseinsvorsorge sowie die damit verbundenen sozialen Infrastrukturen in den Bereichen Mobilität, Erziehung, Bildung, Kultur, Gesundheit und Wohnen. Zwar sieht das „Zukunftspaket“ der GroKo im Mobilitätsbereich die Förderung von Flottenaustauschprogrammen vor, um dort die Elektrifizierung voranzubringen. Aber dass der ÖPNV mehr Personal braucht, das besser bezahlt wird – davon ist kein Wort zu lesen. Die anderen Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge – insbesondere dass dringend bezahlbarer Wohnraum durch sozialen Wohnungsbau geschaffen werden müsste – kommen nicht vor. Immerhin wird mit 1 Mrd. pro Jahr die energetische Gebäudesanierung gefördert. Ob dies die Bewohner auch vor Mietsteigerungen schützt, ist nicht erwähnt.

Die Engführung im „Zukunftspaket“ der Bundesregierung wird besonders deutlich im Vergleich mit dem LINKEN Zukunfts- und Investitionsprogramm aus dem Jahr 2017: Dort sind 120 Mrd. Euro pro Jahr vorgesehen, die gesellschaftlich breit investiert werden in den Ausbau von Bildung (inkl. Kitas), Wohnungen, Gesundheit, Pflege, ÖPNV sowie öffentliche und digitale Infrastrukturen – m.a.W. also in zukunftsträchtige Bereiche der Gesellschaft.[2]

Um die öffentlichen Investitionsfördermaßnahmen schnell in konkrete Investitionsprojekte umsetzen zu können, will die Regierung das Vergaberecht temporär vereinfachen. Das birgt die Gefahr, dass die Beteiligung von Bürger*innen und Umweltverbänden abgebaut wird. Die geplante Beschleunigung des Planungsrechts auf europäischer Ebene und ein gefordertes Programm zur „Entbürokratisierung“ hätte die Schleifung des vor allem von der EU gesetzten strikten Naturschutzrechts zur Folge.

Die Hilfen für Unternehmen sind nicht an Tarifbindung, das Verbot von Entlassungen, Verbot von Ausschüttung von Dividenden oder verbindliche Klimavorgaben geknüpft.

 

  1. Reaktionen aus Gewerkschaften, Verbänden und Parteien

 

Gewerkschaften

Die Gewerkschaften reagieren überwiegend positiv auf das Konjunkturprogramm. Überraschendweise gilt dies auch und gerade für die Mehrwertsteuersenkung, obwohl völlig ungewiss ist, ob sie als Preissenkung an die Verbraucher*innen weitergegeben wird. Einzig ver.di kritisiert, dass es besser gewesen wäre, den Menschen das Geld direkt zur Verfügung zu stellen (z.B. in Form der von ihr vorgeschlagenen „Konsum-Schecks“). Das ver.di-Referat für Selbstständige kritisiert zudem, dass das Programm auf die besondere wirtschaftliche Situation der Solo-Selbstständigen kaum reagiere. Es fehle nach wie vor an einer Kompensation ihrer Corona-bedingten Erwerbsausfälle („Unternehmer*innen-Einkommen“). Solo-Selbstständige seien somit die einzigen Erwerbstätigen, die dafür ausschließlich auf Grundsicherung verwiesen werden. Damit werde weiterhin ignoriert, dass sie – ebenso wie andere Unternehmen und Arbeitnehmer*innen – ein Problem wirtschaftlicher Art haben, das mit entsprechenden Instrumenten angegangen werden müsse.

Die im Programm vorgesehene Entlastung der Kommunen wird von den Gewerkschaften durchwegs positiv gesehen. Kritisiert wird, dass die Altschuldenproblematik ausgeklammert wurde. Der Kinderbonus und die schrittweise Senkung der EEG-Umlage werden begrüßt. Als einzige Gewerkschaft kritisiert die IG Metall, dass auf eine Kaufprämie für Autos mit Verbrennungsmotor verzichtet wurde. Aus ihrer Perspektive hätte auch der Kauf von Autos mit emissionsarmen, modernen Verbrennungsmotoren gefördert werden müssen, auch um Beschäftigung in der Automobilindustrie zu sichern.

 

Sozialverbände
Der Sozialverband VdK sieht vor allem den Familienbonus von 300 Euro pro Kind als nicht zielführend.  Besser wäre es aus seiner Sicht gewesen, nur arme und bedürftige Familien zu unterstützen. Auch der Paritätische Wohlfahrtsverband hatte sich schon im Vorfeld gegen einen Familienbonus ausgesprochen. Er forderte stattdessen eine Erhöhung der Grundsicherung um 100 Euro pro Monat und eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro pro Kopf. Das würde in der Summe etwa ebenso viel kosten wie ein Familienbonus in Höhe von 300 Euro. Außerdem wir kritisiert, dass arme Menschen ohne Kinder überhaupt nicht vom Konjunkturprogramm profieren. Auch das Aussparen von Gehaltsverbesserungen für die Pflegekräfte kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband.

 

Umweltverbände

Die geplante Erhöhung der Kaufprämie für Autos mit Elektroantrieb hat nach Ansicht von Umweltschützern noch zu große Schlupflöcher. Für den BUND ist die zusätzliche Förderung von Fahrzeugen mit Plug-in-Hybrid-Technologie eine Kaufprämie für Verbrenner durch die Hintertür. Es brauche einen Nachweis, wie die Plug-in-Hybride bewegt würden, etwa über das Auslesen von Verbrauchsdaten bei der Hauptuntersuchung. Wenn nicht mindestens 70 bis 80 Prozent der Strecke elektrisch gefahren würden, sei das Auto ein Verbrenner. Förderungen sollten dann erst nachträglich gewährt werden. Auch die Greenpeace beurteilt das Konjunkturpaket kritisch. Einige sinnvolle Investitionen in Klimaschutz würden überlagert von vielen Maßnahmen, die Geld pauschal mit der Gießkanne verteilen, etwa über die gesenkte Mehrwertsteuer. Problematisch sei zudem, dass Hilfen für Unternehmen nicht an verbindliche Klimavorgaben geknüpft würden.

 

Parteien

 

CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer forderte die Firmen auf, die Absenkung der Mehrwertsteuer an die Verbraucher weiterzugeben. Für dem bayerischen Ministerpräsident Markus Söder (CSU) ist die Senkung der Mehrwertsteuer das Herzstück des Konjunkturprogramms. Denn sie löse Kaufimpulse aus, die sich – so seine Hoffnung – dann auch auf den Automarkt auswirkten. Bereits einen Tag nach Vorstellung des Programms entspann sich eine Diskussion, ob die Mehrwertsteuersenkung, wie bislang vorgesehen, am 31. Dezember enden oder möglicherweise fortgesetzt werden solle. Söder (CSU) brachte eine längere Dauer ins Spiel, falls es im Herbst zu Rückschlägen im Kampf gegen das Coronavirus kommen sollte oder die Wirtschaft sich nicht erhole. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) wandte sich gegen Söders Vorschlag: „Wir könnten uns die Finanzausfälle auf Dauer gar nicht leisten“, sagte sie im ARD-Fernsehen. Dagegen lobte Friedrich Merz (CDU) das Programm der Großen Koalition, weil es nicht zu einseitig auf den Konsum und die Nachfrage setzt. Die Krise müsse auch als „Chance einer durchgreifenden Modernisierung unserer Volkswirtschaft“ genutzt werden, und dazu enthalte das Konzept der Koalition gute Vorschläge. Dazu zählt er die Maßnahmen zur Digitalisierung der Verwaltung und zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren.

Aus der SPD kommen überwiegend positive Stimmen. Das direkte Kaufanreize für Autos mit Verbrennungsmotoren verhindert wurden, wird als Erfolg gewertet. Die soziale Unausgewogenheit des Programms tritt dahinter zurück. Eine Ausnahme ist Gustav Horn. Der ehemalige Chef des gewerkschaftsnahen Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) leitet nun als Mitglied des SPD-Bundesvorstands den wirtschaftspolitischen Beirat. Er ist von dem Konjunkturprogramm nicht restlos überzeugt. Zwar setzten viele Elemente „den richtigen Impuls“. Die konjunkturelle Dimension sei allerdings zu gering ausgeprägt. Erfahrungsgemäß werde die Preissenkung von den Unternehmen nur sehr langsam weitergegeben. Die Mehrwertsteuersenkung wäre besser auf bestimmte, von der Krise besonders betroffene Branchen begrenzt worden. Außerdem kritisiert er die fehlende Altschuldenregelung für die Kommunen. Eine ganz anders gelagerte Ausnahme ist Stephan Weil, der SPD-Ministerpräsident des VW-Landes Niedersachsen. Er bedauert, dass die Bundesregierung keine Kaufanreize für emissionsarme Fahrzeuge geschaffen habe.

FDP und AfD kritisierten die hohen Staatsausgaben des Konjunkturprogramms. Die AfD fordert die Mehrwertsteuer dauerhaft um sieben Prozent zu senken und die EEG Umlage abzuschaffen.

Die Vorsitzende von Bündnis90/Die Grünen Annalena Baerbock lobte den Verzicht auf eine Abwrackprämie als „Lernkurve“. Sie kritisiert die mangelnde sozialpolitische Komponente im Konjunkturpaket. Menschen mit keinen oder sehr geringen Einkommen würden nicht berücksichtigt. Es hätte eine Aufstockung der Hartz-IV-Regelsätze gerade für Kinder in diesem Bereich gebraucht. Die Solo-Selbstständigen fielen durch das Raster. Damit habe dieses Paket für sie eine deutliche soziale Schieflage.

 


[1] Die Mehrwertsteuersätze werden von Juli bis Dezember 2020 gesenkt. Der normale Mehrwertsteuersatz sinkt von 19 auf 16 Prozent, der ermäßigte Satz von 7 auf 5 Prozent. Bahntickets werden inzwischen mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz besteuert.

[2] Von diesen 120 Mrd. Euro refinanzieren sich 60 Mrd. Euro durch höhere Steuereinnahmen aufgrund der höheren Beschäftigung infolge der Investitionen.

 

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