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Susanne Hennig-Wellsow

§219a und §218 müssen abgeschafft werden!

Das Bundeskabinett hat heute die Abschaffung des umstrittenen Paragrafen 219a, der die „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ verbietet, in die Wege geleitet. Dazu erklärt die Vorsitzende der Partei DIE LINKE, Susanne Hennig-Wellsow:

Ich begrüße die geplante Abschaffung des umstrittenen Paragrafen 219a, sie war schon lange überfällig. Aber die entscheidende Frage vertagt die Ampel: Denn nicht nur der §219a muss gestrichen werden, sondern auch der §218. Wir fordern, dass Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden. Sie müssen legal, kostenfrei und flächendeckend zur Verfügung stehen.

Dafür muss die Kassenfinanzierung von Abbrüchen sichergestellt, medizinische Einrichtungen, die Abbrüche durchführen, besser ausgestattet und Schwangerschaftsbrüche in die Ausbildung von Ärzt*innen und Pflegepersonal aufgenommen werden. Außerdem wollen wir den Beratungszwang abschaffen und Beratungsangebot ausbauen. Reproduktive Gerechtigkeit muss endlich in allen ihren Bereichen gesichert werden.


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