Bundessozialgericht kritisiert zu geringe Mietzahlungen der Jobcenter
Wie teuer dürfen Wohnungen von Hartz-IV-Beziehenden sein? Das Bundessozialgericht hat in sechs Fällen über die Forderungen von Langzeiterwerbslosen nach der Übernahme höherer Wohnkosten in Flächenlandkreisen entschieden und in einem Grundsatzurteil die Berechnungsgrundlage der Jobcenter für eine angemessenen Miete für unzulässig erklärt und eine Überprüfung angeordnet. Katja Kipping, Vorsitzende der Partei DIE LINKE, erklärt:
Ich begrüße das Urteil. Es unterstreicht einmal mehr, dass viel zu oft zu geringe Wohnkosten von den Ämtern erstattet werden. Davon betroffen sind arme Rentnerinnen und Rentner, Aufstockende und Langzeiterwerbslose. Zwischen den tatsächlich anfallenden Wohnkosten und den erstatteten Wohnkosten klafft eine riesige Lücke: 2017 waren es 560 Millionen Euro. Im Durchschnitt ist jeder fünfte Haushalt in Hartz IV-Bezug mit durchschnittlich 80 Euro pro Monat betroffen. Diese 80 Euro müssen sich die Menschen vom Munde absparen oder es droht ein Zwangsumzug.
DIE LINKE fordert die Regierung auf, bundesweit verbindliche Standards festzulegen, damit die Wohnkosten existenzsichernd ausgestaltet sind. Dazu muss sie bundesweit verbindliche Richtlinien liefern, wie die Kosten der Unterkunft berechnet werden. Die überarbeitete Fassung der AV Wohnen des Landes Berlin sollte bundesweit gelten. In Berlin gibt es einen besonderen Schutz für Menschen mit Behinderung, für Ältere und Alleinerziehende, bei ihnen wird besonders darauf geachtet, dass sie nicht gezwungen sind, ihr vertrautes Wohnumfeld zu verlassen. Außerdem wird in Berlin im ersten Jahr des Hartz IV-Bezuges die Miete in voller Höhe übernommen. Die Menschen sollen sich auf die Jobsuche konzentrieren, statt sich eine neue Wohnung suchen zu müssen.