Das Rumdoktern der Bundesregierung am BAföG muss ein Ende haben
Die Neue Richtervereinigung stellt fest, dass BAföG-Leistungen und die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ihre existenzsichernde Funktion nicht erfüllen. Selbst im Vergleich mit dem viel zu niedrigen Hartz-IV-Regelbedarf (SGB II) müsste die BAB um 58,5 Prozent, das BAföG um 57 Prozent erhöht werden. Außerdem stellt die Neue Richtervereinigung fest, dass die bisherigen Leistungen des BAföG und der BAB nicht in einem transparenten und methodisch nachvollziehbaren Verfahren bestimmt worden sind, und auch von daher nicht grundrechtskonform sind. Dazu erklärt die Vorsitzende der Partei DIE LINKE, Katja Kipping:
Sofort muss es möglich gemacht werden, dass die betroffenen Auszubildenden und Studierenden ihren Anspruch zumindest auf das zurzeit geltende Existenzminimum sichern können. Das reicht aber nicht. Wie die Neue Richtervereinigung fordert auch DIE LINKE die grundsätzliche Reform der Ausbildungsförderung, die allen Auszubildenden und Studierende eine eigenständige und ausreichende Existenz- und Teilhabesicherung zugesteht. Wir schlagen dafür das elternunabhängige, altersunbegrenzte und rückzahlungsfreie Studienhonorar vor. Das Rumdoktern der Bundesregierung am BAföG muss ein Ende haben.