Einstimmiger Parteivorstands-Beschluss zur Einrichtung einer unabhängigen Beratungsstruktur
In einer heutigen Parteivorstandsberatung hat der Parteivorstand einstimmig den Beschluss »Solidarität mit Betroffenen und konsequentes Handeln gegen Sexismus, Grenzüberschreitungen und sexualisierte Gewalt« verabschiedet. Dieser beinhaltet u.a. Einrichtung einer unabhängigen Beratungsstruktur und den Ausbau der bereits existierenden Struktur der Vertrauensgruppe.
Der Parteivorstand hat auf seiner heutigen Sitzung sexualisierte Übergriffe bedauert und sich hierfür entschuldigt. Die Partei steht an der Seite von Betroffenen und wird transparente und vorbehaltlose Aufklärung organisieren und vorantreiben.
Der Parteivorstand erklärt:
Unsere Partei muss ein Raum sein, in dem sich Genossinnen und Genossen auf Basis von Vertrauen und gegenseitigem Respekt gegenübertreten können, ohne Angst, sexistisch behandelt, beleidigt oder gar mit Gewalt bedroht zu werden. Wir wollen, dass sich alle bei uns engagieren können. Uns ist hierbei bewusst,
- dass eine solche Atmosphäre der ständigen Reflexion bedarf;
- dass es klarer und transparenter Regelungen bedarf, die sicherstellen, dass Menschen in unserer Partei als Gleiche und Freie, auch in sexueller Hinsicht, behandelt werden;,
- dass sich sowohl die Mitgliedschaft als auch Ansprüche an einen emanzipatorischen Umgang miteinander stetig wandeln.
Der Beschluss beinhaltet folgende Handlungsstrategie:
- Prävention
- Sichere Räume
- Qualifizierte Unterstützung
- Schutz der Betroffenen
- Untersuchung
- Konsequenzen
Der Vorstand beschloss die Einrichtung einer unabhängigen Beratungsstruktur, die aus erfahrenen Frauen aus feministischer Anti-Gewaltarbeit und Betroffenenunterstützung sowie erfahrenen Anwältinnen besteht. Sie soll die weitere Aufklärung der bekannt gewordenen Fälle mit betreuen, Anlaufstelle für künftige Betroffene sein und Vorschläge für den Umgang erarbeiten.
Im Weiteren unterstreicht der Parteivorstand:
Wir wollen Satzung, Geschäftsordnung und Bundesschiedsordnung so ändern, dass auch unterhalb des Ausschlusses und auch vor einem langwierigen schiedsgerichtlichen Verfahren die Möglichkeit besteht, Genossinnen und Genossen, die sich sexistisch verhalten, andere Genossinnen und Genossen beleidigen oder mit strafrechtlich relevantem Verhalten überziehen, Parteiordnungsmaßnahmen einzuleiten und vorläufige Parteiordnungsmaßnahmen zu ergreifen. Diese können sein:
- Entbindung von Ämtern in der Partei
- Verpflichtung, sich einem Votum der Gliederung zu stellen
- Kein aktives oder passives Wahlrecht innerhalb der Partei für X Monate
- befristeter Ausschluss von bestimmten Sitzungen in zeitlicher und regionaler Hinsicht
- befristeter Entzug des Rederechts.
Der vollständige Beschluss findet sich hier.