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Katja Kipping

Hartz IV-Sanktionen: Wer sich wehrt, lebt nicht verkehrt!

Das Sozialgericht Gotha hat beim Bundesverfassungsgericht einen Vorlagebeschluss eingereicht (Aktenzeichen S 15 AS 5157/14). Damit möchte das Sozialgericht klären lassen, ob Hartz IV-Sanktionen mit dem Grundgesetz vereinbar sind: Verstoßen sie gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, gegen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit oder gegen die Berufsfreiheit? Die Sachverständigen müssen bis Februar ihre Expertisen einbringen, dann beginnt das Bundesverfassungsgericht mit der Beschlussfassung. Die Dauer des Verfahrens beim Bundesverfassungsgericht ist nicht absehbar. Dazu erklärt Katja Kipping, Vorsitzende der Partei DIE LNKE:

Auch hier gilt: Wer sich wehrt, lebt nicht verkehrt. Es ist sinnvoll, mit Verweis auf den Vorlagebeschluss Widerspruch gegen Sanktionen bei Hartz IV einzulegen. Denn sollte das Bundesverfassungsgericht die Sanktionsvorschriften ganz oder teilweise für nichtig erklären, besteht kein Anspruch auf Rücknahme bestandskräftiger Sanktionsbescheide.


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