Hauptmann: Missbrauch von Ämtern zur Bereicherung darf nicht legal bleiben
Heute wurde bekannt, dass der damalige CDU-Bundestagsabgeordnete Mark Hauptmann praktisch überführt wurde, sein Abgeordnetenmandat missbraucht zu haben, um Provisionen mit Maskendeals und lukrative Anzeigenschaltungen in der von ihm herausgegebenen Zeitschrift zu ergattern. Das unlauter erlangte Geld, fast eine Million Euro, darf er aber behalten, weil sein Verhalten nicht strafbar war. Dazu sagt Martin Schirdewan, Vorsitzender der Partei DIE LINKE:
„Die Einstellung des Verfahrens gegen Hauptmann zeigt deutlich, wie löchrig die deutsche Gesetzgebung gegen die Bestechung von Abgeordneten ist. Das untergräbt die Unabhängigkeit demokratischer Entscheidungen und das Vertrauen in die Demokratie. Der Missbrauch eines demokratischen Amtes zur persönlichen Bereicherung darf nicht legal bleiben.
Der Gesetzgeber muss dringend tätig werden und wirksamere Maßnahmen gegen den Einfluss der Wirtschaft auf politische Entscheidungen treffen. Nicht nur das Wirken in den Ämtern selbst, sondern auch der Missbrauch von Ämtern zum eigenen Vorteil in anderen Zusammenhängen muss vom Gesetz erfasst werden.
Außerdem brauchen wir vollständige Transparenz bei Lobbykontakten und Nebeneinkünften von Abgeordneten, ein Verbot von Unternehmensspenden an Parteien und ihre Abgeordneten, ein Verbot bezahlter Lobbytätigkeit durch Abgeordnete und der Mitarbeit von bezahlten Lobbyisten an Gesetzen. Der Wechsel aus der Politik in hoch dotierte Posten in der Wirtschaft muss über eine Ausweitung der Karenzregeln eingedämmt werden.“