Recht auf Pflege ins Grundgesetz aufnehmen
DIE LINKE fordert, ein Recht auf Pflege ins Grundgesetz aufzunehmen. Bundesgeschäftsführer Tobias Bank erklärt:
„Pflege rettet Leben. Pflege schützt die Gesundheit und hilft bei der Genesung. Es ist eine medizinische Schlüsselaufgabe. Die Versorgung mit Pflegedienstleistungen ist aus dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit heraus eine unbedingte Pflicht des Staates. Weil die aktuelle Bundesregierung, genauso wie die Vorgängerregierungen, diese Pflicht vernachlässigen, ist es an der Zeit, die pflegerische Versorgungssicherheit auch ausdrücklich ins Grundgesetz zu schreiben.“
DIE LINKE kritisiert die geplante Pflegereform als unzureichend. Mehr Pflegekräfte wird es nach Auffassung der Linken nur mit mehr Geld im System geben. Dazu schlägt DIE LINKE eine umfassende Pflegereform hin zu einer solidarischen Pflege-Vollversicherung vor, bei der alle Einkommen vollständig angerechnet werden. Außerdem soll durch eine Pflicht zur Gemeinnützigkeit in der Pflege das Abfließen von Mitteln als Dividenden und Gewinnausschüttung verhindert werden. Die Aufnahme der pflegerischen Versorgungssicherheit ins Grundgesetz hatte zuvor schon die Präsidentin des Deutschen Pflegerates, Christine Vogler, gefordert.