Zum Hauptinhalt springen
Jörg Schindler

Schulcomputer-Bedarf von 240 Euro: Schallende Ohrfeige für die Bundesregierung vom Sozialgericht Köln

Am 24. Juni hat erstmals ein Sozialgericht im einstweiligen Rechtsschutz entschieden, dass Kindern vorläufig ein Corona-bedingter Sonderbedarf für einen Schul-Computer nebst Zubehör in Höhe von 240 Euro zu gewähren ist (SG Köln, S 32 AS 2150/20 ER). Hierzu erklärt der Bundesgeschäftsführer der Partei DIE LINKE, Jörg Schindler:

Der Beschluss des Sozialgerichts Köln ist eine schallende Ohrfeige für die Bundesregierung. Das Gericht spricht den Antragstellern vorläufig 240 Euro für einen Schul-Computer und Zubehör zu. Selbst unter Zugrundelegung der Kosten gebrauchter Geräte, ermittelte das Gericht mindestens diesen Betrag. Damit das antragstellende Kind nicht zum neuen Schuljahr ohne diese Lernmittel dasteht, hat das Gericht das Jobcenter verpflichtet, vorläufig diesen Betrag zu zahlen. Das zeigt: Die 150 Euro, die die Bundesregierung den sozialleistungsberechtigten Schülerinnen und Schülern gnädig und auch nur nach vorheriger Prüfung durch die Schule zugestehen will, reichen überhaupt nicht aus. Und die Zeit drängt. Tausende von Kindern stehen möglicherweise ohne hinreichende Lernmittel vor dem neuen Schuljahr. 

Wenn die Bundesregierung einen Rest von sozialem Gewissen hat, erspart sie den Schülerinnen und Schülern den demütigenden einzelnen Gang vor deutsche Sozialgerichte. Und gewährt einen Schulcomputer-Bedarf von 300 Euro für jedes Kind, unabhängig vom Sozialleistungsbezug. Corona wäre ein guter Anlass, endlich für moderne Lernmittel für alle Kinder zu sorgen.


Auch interessant