Solidarität mit unserem Bundestagsabgeordneten Lorenz Gösta Beutin
Zum morgigen Prozessbeginn vor dem Amtsgericht Recklinghausen/NRW gegen den Bundestagsabgeordneten Lorenz Gösta Beutin (DIE LINKE) wegen Hausfriedenbruchs erklärt Janine Wissler, Vorsitzende der Partei DIE LINKE:
"Ausgerechnet in einem Bundesland, in dem besonders viel CO2 emittiert wird, wo der Kanzlerkandidat der Union Ministerpräsident ist und in diesem Amt unter der Konstruktion juristischer Vorwände das Klimaprotestdorf im Hambacher Wald mit einem der größten Polizeieinsätze in der NRW-Geschichte hat räumen lassen, wird ein Politiker der Opposition wegen einer parlamentarischen Beobachtung der Klimaschutzbewegung angeklagt. Die Kriminalisierung von parlamentarischen Beobachter:innen muss beendet werden.
Parlamentarische Beobachter:innen haben das verfassungsmäßig geschützte Recht, sich als gewählte Abgeordnete in Ausübung ihrer Beobachterfunktion frei zu bewegen, ohne von der Polizei aufgehalten zu werden. Wenn sich das zu beobachtende Protestgeschehen aber beispielsweise auf abgesperrte Privatgrundstücke verlagert, begeben sich die Beobachter:innen in rechtliche Grauzonen. Hier muss Rechtssicherheit geschaffen werden, damit parlamentarische Beobachter:innen ihre Aufgabe ungehindert erfüllen können. Das schafft auch Klarheit für die Polizei, die dann sicher weiß, wie sie mit parlamentarischen Beobachter:innen umgehen muss.
Ich fordere die Bundesregierung auf, eine entsprechende Regelung im Versammlungsgesetz zu prüfen und zu verankern. In den Bundesländern, die ihr Versammlungsgesetz nach der Verlagerung des Versammlungsrechts in die Kompetenz der Länder bereits novelliert haben, fordern wir auf, diese entsprechend zu ändern."
Der Klima- und Energiepolitiker der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, Lorenz Gösta Beutin, war im August 2019 bei einer Aktion des zivilen Ungehorsams der Klimabewegung gegen das Kohlekraftwerk "Datteln 4" in seiner Funktion als Parlamentarischer Beobachter anwesend. Im Laufe des Verfahrens hob der Deutsche Bundestag seine Immunität im März 2021 auf.