Spahn führt Ablenkungsdebatte auf Kosten der Armen
Jens Spahn (CDU) will eine Änderung des Grundgesetzes, um schärfere Sanktionen beim Bürgergeld durchzusetzen, insbesondere bei den durch die Ewigkeitsklausel geschützten Artikeln 1 und 20, die die Menschenwürde und den demokratischen und sozialen Bundesstaat regeln. Damit würde die vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Grenze umgangen. Janine Wissler, Vorsitzende der Partei Die Linke, kritisiert dies scharf und erklärt:
»Der Vorstoß von Jens Spahn, das Grundgesetz zu ändern und soziale Grundprinzipien zu beschneiden, zeigt einmal mehr die rücksichtslose Agenda der CDU. Die Linke kämpft für den Schutz der Menschenwürde.
Dieser Vorstoß ist schockierend und zeigt einmal mehr, wie weit die CDU zu gehen bereit ist, um die Ärmsten unserer Gesellschaft zu schikanieren. Mit dem Versuch, das Grundgesetz zu ändern und die Sanktionen beim Bürgergeld zu verschärfen, greift Spahn gezielt Verfassungsartikel an, die bisher durch die Ewigkeitsklausel geschützt waren. Dieser Vorstoß der Union ist ein klarer Angriff auf soziale Grundrechte, auf die sich das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zu den Sanktionen berief.
Spahn fordert nun, die verfassungsrechtlichen Grenzen für Sanktionen beim Bürgergeld zu umgehen und die Artikel 1 und 20 des Grundgesetzes zu ändern. Diese Artikel garantiert das universelle Recht auf Menschenwürde und den demokratischen und sozialen Bundesstaat.
Ich warne ausdrücklich davor, den Weg der unsozialen Politik weiter zu beschreiten. Es ist ein gefährlicher Weg, der nicht nur das soziale Gefüge, sondern auch die Grundfesten des Grundgesetzes erschüttern würde.
Es ist nicht nur die CDU, die Bürgergeldbezieher zu Sündenböcken macht. Arbeitsminister Heil (SPD) hat mit seinem Vorstoß zu schärferen Sanktionen dieses Narrativ gestärkt und die Debatte befeuert. Als Linke wollen wir über Sanktionen gegen reiche Steuerhinterzieher reden, statt über Bürgergeldbezieher. Das ist eine Ablenkungsdebatte auf Kosten der Menschen, die ohnehin wenig haben.«