Ausgewählte Presseerklärungen
20 Jahre Verstümmelung des Grundrechts auf Asyl
Zum 20. Jahrestag der faktischen Abschaffung des Grundrechts auf Asyl fordert Katina Schubert, Mitglied des Geschäftsführenden Parteivorstands, das Grundrecht wiederherstellen, Flüchtlinge aufnehmen und Teilhabechancen schaffen. Sie erklärt:
Am 26. Mai 1993 setzte über zwei Drittel der Bundestagsabgeordneten die Axt an das Grundrecht auf Asyl und verstümmelten es zur Unkenntlichkeit. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes hatten den Schutz für politisch Verfolgte ohne Einschränkung in die Verfassung geschrieben. Für sie war das eine Lehre aus der grausamen Verfolgung anders Denkender durch die Nazis. Diese Lehre warfen die Herrschenden 1993 endgültig über Bord. Die Grundgesetzänderung war der Höhepunkt einer Kampagne gegen Flüchtlinge, die mit Pressekampagnen "Das Boot ist voll" begann, den Boden für Nazi-Angriffe und -Morde bereitete und im Asylkompromiss und daraus folgend dem Asylbewerberleistungsgesetz und dem Asylverfahrensgesetz ihre institutionelle Vollendung fand. Mit der faktischen Abschaffung des Grundrechts auf Asyl hat sich die Bundesrepublik gegen schutzsuchende Flüchtlinge abgeschottet. Eine Chance auf Asyl hat nur noch, wer eingeflogen ist und dabei weder über einen sogenannten sicheren Drittstaat noch aus einem sogenannten verfolgungsfreien Herkunftsstaat gekommen ist. Die Folge: die Bundesrepublik und in der Folge die EU haben sich von einem Kordon per Definition sicherer Drittstaaten und verfolgungsfreier Herkunftsstaaten umgeben, um Flüchtlingen die Einreise zu verwehren. Über 20.000 Menschen sind an den Außengrenzen der EU, auf dem Meer, auf Flüssen, ums Leben gekommen. Sie sind Opfer einer menschenverachtenden Flüchtlingspolitik und es wäre an der Zeit, dass die Bundesregierung und ihre Vorgänger ihre Mit-Verantwortung für den Tod dieser Menschen annimmt.
Heute ist klar, dass das Asylbewerberleistungsgesetz verfassungswidrig ist. Leider dauerte es fast 20 Jahre bis das gerichtlich festgestellt wurde. Die Abschottungspolitik der Bundesrepublik hat nach 18 Jahren die Quittung vom Europäischen Gerichtshof bekommen.
Jetzt ist es höchste Zeit, die Konsequenzen zu ziehen. Wir stehen dafür ein, den Grundgesetzartikel 16 a "Politisch Verfolgte genießen Asyl" ohne Einschränkungen der Absätze 2-5 wieder herzustellen. Wir stehen für ein europäisches Asylrecht ein, das Flüchtlingen Schutz und Aufnahme bietet, statt sie unwürdig hin und her zu schieben. Wir streiten für die Abschaffung von diskriminierendem Recht wie das Asylbewerberleistungsgesetz und wollen, dass die Bundesrepublik endlich wieder ihrer internationalen Verantwortung gerecht wird und die Grenzen für Menschen in Not öffnet. Die Öffnung für syrische Flüchtlinge ist ein richtiger Schritt, aber angesichts der Stärke der Bundesrepublik viel zu klein. Es ist auch Aufgabe der Bundesregierung, die Kommunen finanziell so auszustatten, dass es ihnen möglich ist, die Flüchtlinge menschenwürdig unterzubringen. Und wir brauchen ausreichend Mittel und Kapazitäten, um den Flüchtlingen Wege zu gesellschaftlicher Teilhabe zu öffnen.