Ausgewählte Presseerklärungen
60 Jahre Europarat
Am 5. Mai 1949 wurde der Europarat als Zusammenschluss von zehn westeuropäischen Staaten gegründet. Der ältesten zwischenstaatlichen politischen Organisation unseres Kontinents gehören heute 47 europäische Staaten mit 800 Millionen Menschen an. Zu den vorrangigen Zielen des Europarates gehören der Schutz der Menschenrechte, die Förderung parlamentarischer Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie die Stärkung des Bewusstseins für die kulturelle Identität und Vielfalt Europas. Zum morgigen 60jährigen Bestehen des Europarates erklärt der Europakandidat Helmut Scholz, Mitglied des Parteivorstandes und des Vorstandes der Europäischen Linken:
Wir Europäerinnen und Europäer verdanken dem Europarat den besonderen, über nationale Regelungen hinausgehenden Schutz unserer Menschenrechte durch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Dieser wichtige internationale Vertrag beinhaltet wesentliche Schutzrechte. So das Recht auf Leben, auf Freiheit und Sicherheit, auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren, das Verbot von Folter. In der Sozialcharta des Europarates sind zudem wichtige soziale Grundrechte festgeschrieben. Seit 1959 wacht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg über die Einhaltung der Menschenrechte. Jede europäische Bürgerin und jeder europäische Bürger kann nach Ausschöpfung des nationalen Rechtsweges vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen.
Regelmäßig entsendet der Europarat Beobachter zu nationalen Wahlen, die über die Einhaltung der Rechtmäßigkeit der Wahlen wachen.
Ich wünsche dem Europarat weiterhin viel Erfolg bei seiner wichtigen Tätigkeit im Interesse der europäischen Bürgerinnen und Bürger.