Arbeitslose durch hohe Wohnungskosten noch ärmer
Zum Teil alarmierende Ergebnisse hat die Anfrage der Fraktion DIE LINKE. im Regionalverband Saarbrücken zu Hartz-IV-Leistungen und die Gewährung von Kosten der Unterkunft ergeben. Wie der Fraktionsvorsitzende im Regionalverband, Jürgen Trenz mitteilte, sei die Gewährung von Mietkosten an Leistungsberechtigte oft viel zu gering. Fast 19% der Betroffenen müssten aus ihrem dürftigen Regelsatz von 416 € -bei Alleinstehenden- noch zusätzliche Gelder abzweigen, um ihre Mietkosten bestreiten zu können. Das seien über 4.000 arme Haushalte.
Im Ergebnis könnten die Betroffen noch weniger Kleidung und noch weniger Lebensmittel kaufen, hätten große Probleme ihre zusätzlichen Gesundheitskosten zu tragen und könnten noch weniger am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Die Personen und Familien müssten daher fast zwangsläufig auf Tafeln und Kleiderkammern zurückgreifen. Die Armut durch Hartz IV werde so weiter verschärft. „Das ist ein nicht hinzunehmendes Unrecht“, so Jürgen Trenz. Im Ergebnis müsse der Regionalverband verpflichtet werden die tatsächlichen, angemessenen Kosten der Unterkunft zu gewähren, so wie es das geltende Recht verlange.
Hartz-IV-Beziehende, so DIE LINKE, hätten nicht die Möglichkeit in eine billigere Wohnung umzuziehen, da es diese Wohnungen aktuell gar nicht gäbe. Laut der Hans-Böckler-Stiftung fehlten zur Zeit, alleine in Saarbrücken, rund 16.000 Wohnungen für Menschen die unter der offiziellen Armutsgrenze leben müssten.
Aus der Gesamtsituation ergäben sich folgende zentrale Forderungen:
- Übernahme der tatsächlichen angemessenen Kosten der Unterkunft, bei Hartz IV und Grundsicherung, durch den Regionalverband / das Jobcenter (finanziert durch die Übernahme der Sozialleistungen durch den Bund)
- Deutlich mehr Sozialer Wohnungsbau durch verstärkte Bundes- und Landesförderung
- Wohnraumzweckentfremdungsverordnungen und Steuern auf Lehrstände von verfügbarem Wohnraum, Baulückensteuern zu Förderung des Wohnungsbaus
- Armutsfeste Erhöhung von Sozialleistungen durch den Bund, orientiert am linken Modell der sanktionsfreien Mindestsicherung