ARGE Köln von der Bundesregierung gerügt
Die Bundesregierung hat in der Antwort auf eine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Fraktion DIE LINKE im Bundestag, die ARGE Köln gerügt. Hintergrund ist eine sogenannte „Belehrung“, die Antragstellerinnen und Antragsteller von Arbeitslosengeld II zur Unterschrift vorgelegt wird. Darin wird von ihnen gefordert, „Rücklagen für kommende einmalige, auch unvorhersehbare Bedarfe zu bilden.“ Die Bundesregierung antwortet mit eindeutigen Worten: “Die Vorgehensweise der ARGE Köln, von Leistungsempfängern eine Verpflichtungserklärung zur Ansparung einer Rückzahlung abzuverlangen, ist hingegen zu beanstanden….Die Bundesagentur für Arbeit wird die Agentur für Arbeit Köln als Träger der Grundsicherung auffordern, darauf hinzuwirken, dass die geschilderte Verfahrensweise zur Bildung von Rücklagen künftig unterlassen wird.“
Der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. Köln, Jörg Detjen, verurteilt diese Praxis: „Es ist unverschämt und zynisch, Leistungsberechtigte dermaßen unter Druck zu setzen. Vom eindeutig zu niedrigen Regelsatz kann man nichts zurücklegen.“
Michael Kellner, sozialpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. Köln: „Endlich mal eine gute Nachricht für die Erwerbslosen. Mit dieser Praxis muss ein für allemal Schluss sein. Sie steht nach Auffassung der Bundesregierung ‘nicht im Einklang mit der geltenden Weisungslage’.“
Nun prüft die Fraktion DIE LINKE durch eine Anfrage im Sozialausschuss, inwieweit die ARGE Konsequenzen aus der Rüge zieht und ihre Mitarbeiter anweist, in Zukunft auf diese Schikane zu verzichten.