Auch im öffentlichen Nahverkehr Mindestabstände sichern – Berufspendler schützen
Auch wenn die Busse in der Zeit der Corona-Krise weitgehend wenig besetzt sind, bedeutet das noch lange nicht, dass in Zeiten des Berufsverkehrs ein dichtes Sitzen im Bus hingenommen werden kann.
Wenn die VWG wegen des geringeren Fahrgastaufkommens ihre Fahrten reduziert, muss sie um so mehr in den speziellen Zeiten des Berufsverkehrs ausreichende Zahl von Bussen bereit stellen, in denen die Fahrgäste Mindestabstände einhalten und Berufspendler sicher befördert werden können. Wirtschaftliche Erwägungen müssen im Interesse der Gesundheit eindeutig zurückstehen.
Die Äußerung der VWG, wonach in den Bussen Mindestabstände „nicht zwingend" eingehalten werden müssen, ist unverantwortlich. Auch der Hinweis darauf, dass man doch notfalls einen späteren Bus nehmen könne, ist nicht nachvollziehbar. Soll die Krankenschwester auf ihrem Weg zum Krankenhaus verspätet kommen oder soll sie sich schon mal infizieren, bevor sie das Krankenhaus betritt?