Behinderte Menschen müssen auch bei den Puppenspielen gleichgestellt werden
Auf Initiative der LINKEN wird die Benutzerordnung des städtischen Hänneschen-Theaters behindertenfreundlicher. Mit einem gemeinsamen Antrag konnte DIE LINKE zusammen mit SPD und Grünen erreichen, dass die Verwaltungsvorlage an entscheidenden Stellen noch einmal abgeändert wird. Behinderte Menschen zahlen nun durchgängig nur 50 % des regulären Eintrittspreises, ihre notwendige Begleitperson erhält kostenfreien Eintritt.
Dazu erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Gisela Stahlhofen, die Mitglied im Kulturausschuss ist: „Die kostenfreie Begleitung ist ein längst überfälliger Schritt für die Gleichstellung von behinderten Menschen. Wer auf Begleitung angewiesen ist, wird sonst doppelt benachteiligt. Er muss eine Begleitung finden und eventuell bezahlen und den Eintritt der Begleitperson tragen. Statt des im deutschen Recht verankerten Nachteilsausgleichs wäre das eine Nachteilsverstärkung!“
Im Moment werden an den städtischen Bühnen keine Behinderungen unter 100 % als Ermäßigungsgrund anerkannt. Als schwerbehindert gilt man ab 50 %. Die Versorgungsmedizin-Verordnung sieht auch bei Hirnschäden mit schwerer Leistungsbeeinträchtigung eine Einordnung ab 70 % vor. Menschen mit Down-Syndrom ohne weitere organische Schäden erhalten z. B. häufig einen Grad der Behinderung von „nur“ 80 %.
Gisela Stahlhofen kündigt weitere Schritte beim Nachteilsausgleich für behinderte Menschen an: „Viele schwerbehinderte Menschen bekommen nach dieser Regelung keinen Cent Ermäßigung bei den Puppenspielen. Doch diese Personengruppe kann nicht im selben Maße für ihr Einkommen sorgen wie es bei Nichtbehinderten der Fall ist. Dass sie den regulären Eintritt zahlen sollen, ist empörend. DIE LINKE ist überzeugt davon, dass wir hier nachbessern müssen.“