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Pirmasens

DIE LINKE Pirmasens: Kürzungen des Existenzminimums verletzen Menschenwürde

Nach einem Bericht der Kreisverwaltung Südwestpfalz auf Anfrage der Grünen/DIE LINKE im Kreistag, werden jährlich rund 25 Prozent der ALG-II-Empfänger im Landkreis sanktioniert, viele davon mehrfach. Im Jahr 2015 wurden 19 Menschen auf Null sanktioniert, d.h. sie erhielten keinerlei finanzielle Leistungen zum Lebensunterhalt.

 

Dazu erklärt der Vorsitzende der LINKEN Pirmasens, Frank Eschrich: „25 Prozent Hartz-IV-Sanktionen im Landkreis sind ein politischer und gesellschaftlicher Skandal ersten Ranges.Im Bundesdurchschnitt wurden 2015 gegenüber 3 Prozent der ALG-II-Empfänger Sanktionen verhängt, in Rheinland-Pfalz waren es 3,2 Prozent. Die repressive und maßlose Sanktionswut des kommunalen Jobcenters Südwestpfalz ist Ausdruck des vollständigen Versagens in der Betreuung von Langzeitarbeitslosen und von Empathielosigkeit und Ignoranz gegenüber der prekären Situation der Betroffenen.

Die Garantie des menschenwürdigen Existenz- und Teilhabeminimums ist ein in Artikel 1 und 20 Absatz 1 Grundgesetz verankertes Grundrecht jedes Menschen, der sich in Deutschland aufhält. Das Sozialstaatsgebot verpflichtet den Staat, dieses Grundrecht zu gewährleisten. Die Unterschreitung des menschenwürdigen Existenzminimums durch Sanktionen verletzt dieses Grundrecht. Statt Hilfe und Unterstützung bei ihren eigenen Anstrengungen erfahren die Menschen in den Jobcentern einen bürokratischen Apparat, der sie entwürdigt und maßregelt. Fast eine Million Sanktionen werden pro Jahr ausgesprochen. Die Leistung wird im Durchschnitt jeder Sanktion um über 100 Euro reduziert. Dies spart der öffentlichen Hand Jahr für Jahr fast 200 Millionen Euro, die den Leistungsberechtigten vorenthalten werden. Während kleinste Regelverstöße bei Hartz-IV-Empfängern rigoros mit Leistungskürzungen bestraft werden, wird Steuerhinterziehung in Milliardenhöhe vergleichsweise milde oder gar nicht geahndet. Wer das gesetzlich garantierte Existenzminimum kürzt oder gar vollständig einbehält, wie in der Südwestpfalz für 2015 in 19 Fällen dokumentiert, verletzt nicht nur die Menschenwürde, sondern gefährdet die betroffenen Menschen an Leib und Leben. Dies könnte sogar den Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung bzw. Körperverletzung erfüllen, falls keine Lebensmittelgutscheine ausgegeben wurden. Den Betroffenen ist zu raten, sich über die Prozesskostenhilfe anwaltlich beraten zu lassen.