DIE LINKE: Regionsverwaltung Hannover hat nicht ausreichend geprüft, ob Fulgurit-Erben haftbar gemacht werden können
Umweltaktivisten und DIE LINKE in der Regionsversammlung halten die Aussage von Umweltdezernent Axel Priebs (SPD), man könne die Erben des ehemaligen Fulgurit-Firmeninhabers Karl-Adolf Oesterheld nicht für die Sanierung der Asbesthalde in Wunstorf-Luthe haftbar machen, für fraglich. LINKE und Umweltaktivisten werfen Priebs eine ungenügende Prüfung der Angelegenheit vor. „Der hat sich das ziemlich einfach gemacht“, kritisiert Michael Fleischmann, umweltpolitischer Sprecher der Linksfraktion. LINKE und Umweltaktivisten berufen sich dabei auf eine schriftliche Stellungnahme des Umweltrechtsexperten Dr. Stefan Baufeld.
Die Regionsverwaltung hat die Verantwortung für die Sanierung nur nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz und nach dem Wasserhaushaltsgesetz geprüft, das 1960 in Kraft trat – nicht aber nach dem Preußischen Wassergesetz, das seit 1905 und reformiert seit 1913 bis zum Inkrafttreten des Wasserhaushaltsgesetzes galt. Laut Baufeld ist es auch nach diesem alten Gesetz verboten, giftige Materialien so zu lagern, dass sie in den Boden und ins Grundwasser gelangen können. Wer gegen dieses Verbot verstieß, konnte zur Sanierung der giftigen Ablagerung verpflichtet werden. Die Asbesthalde entstand ab circa 1930. Deshalb sei auf die Halde das Preußische Wassergesetz bis zum Inkrafttreten des Wasserhaushaltsgesetzes anwendbar, heißt es in Baufelds Stellungnahme.
Die Halde enthält neben Asbestzementabfällen mit Chrom IV ein hochgiftiges Schwermetall, und das im Boden vorhandene Arsen wird durch das basische Sickerwasser gelöst. Es sei von einer Gefahr für das Grundwasser und damit einem Verstoß gegen das Preußische Wassergesetz, das Wasserhaushaltsgesetz und das Niedersächsische Wassergesetz auszugehen, heißt es weiter in der Stellungnahme.
„Die Regionsverwaltung muss vollständig untersuchen, ob die Voraussetzungen für die Haftung der Oesterheld-Erben bestehen“, fordert der Luther Umweltaktivist Rüdiger Hergt. „Die Region darf nur dann Steuergeld für die Sanierung der Halde geben, wenn sicher feststeht, dass nicht die Oesterheld-Erben die Sanierung bezahlen müssen.“ <personname w:st="on">Michael</personname> Fleischmann ergänzt: „Es kann nicht angehen, dass die Region viele Hartz-IV-Bezieher aus angeblichen Kostengründen zum Umziehen auffordert, aber nur mit angezogener Handbremse versucht, millionenschwere Erben für die Sanierung der Asbesthalde zur Kasse zu bitten.“