DIE LINKE: Sanktionen gegen Hartz-IV-Beziehende aussetzen!
DIE LINKE. Fraktion im Regionalverband Saarbrücken hat das sofortige Aussetzen von Sanktionen gegen Hartz-IV-Beziehende beantragt. Die Regionalversammlung solle beschließen, die Trägerversammlung des Jobcenters aufzufordern, bis zur Neuregelung des Sozialgesetzbuch II durch das Bundesverfassungsgericht, auf Sanktionen gegen Arbeitslosengeld-II-Beziehende zu verzichten. Hintergrund, so Fraktionsvize Mike Botzet, sei die Entscheidung des Sozialgerichts Gotha, das die Leistungskürzungen dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt habe.
Der Staat sei verpflichtet, ein menschenwürdiges Existenzminimum entsprechend dem Sozialstaatsprinzip zu garantieren. Mit Leistungskürzungen von 30, 60 oder auch 100 Prozent verletzten der Gesetzgeber und die Jobcenter dieses garantierte Existenzminimum. Schon jetzt lägen die gewährten Hartz-IV-Sätze deutlich unterhalb der von der EU definierten Armutsgrenze. Eine weitere Absenkung dieser bereits nicht armutsfesten Grundsicherung sei mit dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit definitiv nicht vereinbar.
„Ein Existenzminimum kann nicht gekürzt werden“, so Fraktionsvorsitzender Jürgen Trenz.
Das Aussetzen der Sanktionen mit massiven Leistungskürzungen sei jedoch nicht nur aus humanitären Gründen unverzichtbar. Es drohten auch erhebliche Rückforderungen von Leistungsbeziehenden, wenn das Bundesverfassungsgericht die Sanktionen als verfassungswidrig beurteilen würde.
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