Erfolgreiche Klage der Linksfraktion: Verwaltungsgericht kippt Sridharans Informationsverweigerung
Oberbürgermeister Sridharan darf Antworten auf Anfragen der Linksfraktion zur wirtschaftlichen Situation der Bonner Stadtwerke nicht einfach mit Verweis auf „unternehmensinterne und hochsensible Daten“ verweigern.
Dies ist das Ergebnis der erfolgreichen Klage der Linksfraktion vor dem Verwaltungsgericht Köln, das eine solch pauschale Vorenthaltung von Informationen über ein kommunales Unternehmen nicht durchgehen ließ. In der Verhandlung sicherte der Oberbürger-meister zur Vermeidung eines Urteils zu, die offenen Fragen ergänzend zu beantworten. Seine Verweigerungshaltung, die eine Mehrheit im Stadtrat auch noch unterstützte, muss er nun also aufgeben.
Ausgangspunkt der ursprünglichen Anfrage waren die Pläne der SWB-Geschäftsführung sowie des Oberbürgermeisters, den Stadtwerken immer neue, eigentlich städtische Aufgaben zu übertragen, wie den Betrieb eines neuen Schwimmbades, während zugleich auch millionenschwere Ausschüttungen an den Stadthaushalt erfolgen sollen. Die Linksfraktion wollte vor diesem Hintergrund schon im Sommer 2017 genau wissen, wie es um die wirtschaftliche Situation der SWB bestellt ist und ob diese ambitionierten Vorgaben überhaupt umgesetzt werden können. Schließlich müssen zugleich auch noch große Investitionen z.B. in neue Bahnen erfolgen. Der Oberbürgermeister verweigerte aber zu einer Vielzahl der Fragen konkrete Antworten.
Während der Großteil dieser Fragen jetzt erfreulicherweise ergänzend beantwortet werden muss, war das Gericht mit zwei beklagten Antworten zufrieden. Denn bezogen auf die Frage, mit welchen konkreten Maßnahmen die SWB denn noch die Ausschüttungsziele der Stadt erreichen wollen, stellte das Gericht selbst fest, dass zum Zeitpunkt der Beantwortung solche konkreten Maßnahmen schlicht nicht benannt werden konnten. Mit anderen Worten: Da es kein Konzept oder eine schlüssige Strategie der Stadtwerke hierfür gab, konnte die Frage auch nur mit Allgemeinplätzen beantwortet werden! Aus Sicht der Linksfraktion ist das ein Offenbarungseid für die von SWB-Geschäfts-führung und Ratskoalition immer wieder bekundete „Stadtwerke-Strategie“. Wird sie konkret hinterfragt, bleibt nicht viel von ihr übrig.
Zukünftig braucht der Oberbürgermeister hoffentlich keine weitere gerichtliche Ermahnung, um Anfragen der Ratsopposition ausreichend zu beantworten und ihre Rechte zu achten. Auf Information und Transparenz zu kommunalen Unternehmen haben die Ratsmitglieder und nicht zuletzt auch die Bonner Öffentlichkeit ein Anrecht.