Erster Mai: Die richtigen Konsequenzen aus der Krise ziehen!
Die Corona-Pandemie fegt derzeit wie ein Wirbelsturm auch und gerade durch die Arbeitswelt. Die Berichterstattung der vergangenen Wochen war voll von Meldungen über Kurzarbeit, Homeoffice, Hilfen und Rettungsschirmen für Unternehmen. Bei all diesen notwendigen Maßnahmen muss allerdings auch verstärkt darauf geachtet werden, dass die Folgen der von Covid-19 bedingten Krise nicht auf dem Rücken von Arbeitnehmer*innen ausgetragen werden.
Dazu erklärt Ratsherr Stefan Rudau, Vorsitzender der Ratsfraktion DIE LINKE: „Wir brauchen nicht nur Schutzschirme für Unternehmen, sondern auch für Arbeitnehmer*innen! Gerade wenn schnell auf die Situation reagiert wird, Menschen von jetzt auf gleich ins Homeoffice geschickt werden oder Leerläufe durch geringeren Arbeitsanfall entstehen, darf das nicht dazu führen, dass die Rechte von Arbeitnehmer*innen unter den Tisch fallen. Das vielbeschworene unternehmerische Risiko darf nicht von oben nach unten durchgereicht werden!“
Gleichzeitig zeigt die aktuelle Krise auch, welche Bereiche für unsere Gesellschaft wirklich systemrelevant und unverzichtbar sind. Und gerade diese Arbeitsfelder sind die mit den schlechtesten Arbeitsbedingungen und niedrigsten Entlohnungen. Daran ändern weder öffentliches Lob, abendliches Klatschen oder Einmalzahlungen etwas. Hier bedarf es signifikanter Änderungen in Tarifverträgen!
Rudau fasst zusammen: „Der erste Mai ist eine gute Gelegenheit auf notwendige Änderungen und zu oft missachtete Rechte von Arbeitnehmer*innen aufmerksam zu machen. Das werden wir auch in die Ratsversammlung tragen, schließlich ist auch die Landeshauptstadt Arbeitgeberin und muss mit gutem Beispiel vorangehen!“
Die Ratsfraktion DIE LINKE fordert:
* Es muss ein Schutzschirm für Beschäftigte eingerichtet werden. Menschen, die in der aktuellen Situation, aufgrund von Betreuung von Kindern oder anderen Angehörigen, Zugehörigkeit zu Risikogruppen, akuten Erkrankungen, Quarantänemaßnahmen, Betriebsschließungen oder ähnlichem, von Einnahmeverlust bedroht sind, müssen volle Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Ersatz des Verdienstausfalls erhalten, Arbeitszeitkonten dürfen nicht belastet werden, um geringeren Arbeitsanfall auszugleichen!
* Auch in ungewohnten Situationen müssen Arbeitsrechte beachtet werden. Auch im Homeoffice gilt z.B.: Für die Gestaltung des Arbeitsplatzes sind die Arbeitgeber*innen zuständig. Dort, wo private Geräte genutzt werden, sind, genau wie für Raumnutzung, Reinigung und Energieaufwand, Aufwandsentschädigungen zu leisten!
In den Bereichen, in denen, jetzt endlich für alle Augen sichtbar, die wirklichen Leistungsträger*innen unserer Gesellschaft arbeiten, nämlich den Sektoren Pflege, Service und Dienstleistungen, sind endlich deutliche Änderungen im Tarifgefüge notwendig. Wir fordern Lohnerhöhungen und Entlastungen durch Arbeitszeitverkürzung bei vollem Gehaltsausgleich!“