Fünf-Prozent-Klausel vor Gericht chancenlos – LINKE begrüßt klares Urteil für mehr Demokratie in Bremerhaven
Gemäß dem Urteilsspruch des Staatsgerichtshofs ist die Wiedereinführung der Fünf-Prozent-Sperrklausel für die Wahlen zur Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung verfassungswidrig und damit gescheitert. DIE LINKE, die gegen das Anliegen der Regierungskoalitionen in Bremen und Bremerhaven durchgehend opponiert hat, zeigt sich durch das einstimmig gefällte Urteil erfreut und bestätigt.
Walter Müller<//span>, Stadtverordneter in Bremerhaven und Mitglied der Fraktion DIE LINKE in der Bremischen Bürgerschaft, erklärt: „Mit ihrem Drängen auf Wiederbelebung der Sperrklausel haben sich die Beteiligten keinen Gefallen getan: Bremerhavens große Koalition – treibende Kraft des Unterfangens – offenbarte sich als machtpolitische Zweckgemeinschaft, die ihre Stellung mit richterlichem Segen sichern will. Die Bremer Koalition aus SPD und Grünen zog in der ganzen Frage mit, obwohl dies dem eigenen Koalitionsvertrag widersprach. Eine tiefe Konfliktlinie verlief durch die Grünen selbst, die in Bremen mit Bauchschmerzen für die Wiedereinführung und in Bremerhaven dagegen waren. Kurzum: ein von vorne bis hinten peinlicher Vorstoß seitens SPD und Grüne.“
Für DIE LINKE in der Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven sowie der Bremischen Bürgerschaft ist das Urteil samt seiner dezidierten Begründung ein erbauliches Signal. Walter Müller: „Es ist immer auch ein Stück weit Genugtuung, wenn politische Willkür und demokratiefeindliche Motive an ihre Grenzen stoßen. Am wichtigsten aber ist: Das Land Bremen hat jetzt schwarz auf weiß, dass die Teilhabemöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger hier mehr zählen als vorgeschobene Bedenken von Machtinhabern. Und genau so muss es sein.“<//font><//span>